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Coronavirus: Maßnahmen der Stadt Graz

01.06.2022

Ämter und Servicestellen der Stadt Graz

  • Digitale Abwicklung: Nutzen Sie bitte unsere digitalen Angebote zur Abwicklung Ihres Behördenweges: digitalestadt.graz.at

  • Parteienverkehr: Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und nähere Regelungen zum Parteienverkehr auf den Webseiten städtischen Abteilungen: graz.at/aemter. In der Regel muss vor dem Besuch unserer Ämter und Servicestellen ein Termin vereinbart werden: graz.at/termine    

  • Maskenpflicht: Im Parteienverkehr gilt derzeit keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Da die Infektionsgefahr nach wie vor nicht gebannt ist, wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
     
  • Pass- und Urkundenservice / Bürger:innenamt:
    Das Pass- und Urkundenservice (z.B für Reisepass, Personalausweis) hat geöffnet, doch nur mit vorheriger, verpflichtender Terminvereinbarung
    Weitere Services des Bürger:innenamtes, siehe: Erreichbarkeit des Bürger:innenamtes

  • Servicestellen: Die Servicestellen sind wieder nach Terminvereinbarung für Sie da. Siehe: Servicestellen + Fundservice. Die meisten Leistungen können Sie Online erledigen. Für Auskünfte und Informationen wenden Sie sich telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen unter +43 316 872-6666.

Stand: 01.06.2022

Besondere Hinweise:

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Öffentliche Plätze, Parks + Spiel- und Sportplätze

Spielplätze, Bezirkssportplätze: Die Outdoor-Spielplätze sind wie gewohnt geöffnet und können gerne benutzt werden. Bitte beachten Sie auf diesen Arealen die Hygiene- und Abstandsregeln.
Siehe auch Bezirkssportplätze 

Stand: 01.06.2022

Wirtschaft: Service & aktuelle Information für Unternehmen

Hotline der Wirtschaftsabteilung, Montag bis Freitag jeweils 8 - 18 Uhr Mobil: +43 664 60 872-4804

Persönliche Termine in der Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung finden weiterhin eher in Ausnahmefällen, nur nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regeln statt.

Laufende Infos für Unternehmen: wirtschaft.graz.at
Veranstaltungsraum LENDHAFEN: Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zu Covid-19 kann der LENDHAFEN derzeit nicht uneingeschränkt genutzt werden. Alle aktuellen Regelungen sind auf der Website des BMSGPK zu finden.

Aktuelle Angebote: Kostenlose Weiterbildungskurse, Gründungsakademie etc.

Stand: 16.05.2022

Öffentlicher Verkehr

  • Mund-Nasenschutz: In öffentlichen Verkehrsmitteln muss derzeit keine Mund-Nasenschutz-Maske getragen werden. 

Stand: 01.06.2022
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Kindergärten, Krippen, Schulen

Veranstaltungen

  • Es gilt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung.
  • Es gibt keine Personenobergrenze.
  • Es besteht keine Maskenpflicht.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ist eine COVID-19-beauftragte-Person zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Hinsichtlich der COVID-19-Regelungen besteht keine Anzeige- oder Bewilligungspflicht.

Stand: 01.06.2022
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Märkte in Graz

Die Bauernmärkte sind geöffnet. FFP2-Masken sind auf den Märkten zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, das Tragen einer Maske wird aber vor allem bei höherem Andrang empfohlen.

Die Handelsmärkte haben wieder geöffnet. Handelsmärkte sind z.B. jene am Hauptplatz, Jakomini- und Griesplatz.

Erhöhte Kontrollen: Auf allen Märkten finden in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Beschickern und der Marktbehörde 3G-Kontrollen (für den Arbeitsplatz) statt.

graz.at/maerkte

Stand: 01.06.2022
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Freizeit: Bäder, Schloßbergbahn, Schöckl-Seilbahn

Bäder und Wellnesseinrichtungen: siehe Holding Graz/Bäder

Schloßbergbahn und Schöckl-Seilbahn Holding Graz/SchloßbergHolding Graz/Schöckl

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Stadtbibliotheken + Museen + Kultur

  • Rathausgalerien: offen

  • Kulturamt: Parteienverkehr ausschließlich nur nach vorheriger verbindlicher Terminvereinbarung über das Sekretariat des Abteilungsvorstandes Te.: +43 316 872-4901 bzw. kulturamt@stadt.graz.at).

Stand: 16.05.2022
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Zuständige Dienststelle

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