
Corona-Ampel: Warnstufe "Rot - sehr hohes Risiko
Parks + Spielplätze
Ämter
Wirtschaft: Verdienstentgang
Strom | Gas | Abfall
Parken in Blauen + Grünen Zonen
Öffentlicher Verkehr
Kindergärten, Krippen, Schulen
Veranstaltungen
Märkte
Flughafen
Freizeit: Bäder + Bahnen
Museen, Stadtbibliotheken
Sie haben Fragen? Richten Sie diese bitte an antwortportal@stadt.graz.at
Parks + Spiel- und Sportplätze
Spielplätze: Outdoor-Spielplätze sind wie gewohnt offen; es gelten aber natürlich überall die Abstandsregeln.
Bezirkssportplätze: Mannschaftssportarten sind derzeit verboten – bitte um Verständnis.
Stand: 5. Jänner 2021
Ämter der Stadt Graz
Corona-Lockdown:
Der persönliche Parteienverkehr der Ämter der Stadt Graz wird auf unaufschiebbare Behördengänge (z.B. Notpässe, Geburten und Sterbefälle) eingeschränkt. Grundsätzlich soll der Parteienverkehr digital oder telefonisch erfolgen. Für die Amtsräume gilt: Alle Personen müssen eine FFP2-Maske tragen und einen Mindestabstand von 2 Metern zueinander einhalten.
Stand: 25. Jänner 2021
Besondere Hinweise:
- Servicestellen der Stadt Graz + Fundservice (Meldezettel, Parktickets ...)
- BürgerInnenamt (Reisepass, Standesamt, Geburten, Todesfälle ...)
- Sozialamt (Mindestsicherung, Behindertenhilfe, SozialCard, ...)
- Abteilung für Bildung und Integration (Kindergärten, Schulen, ABI-Service...)
- Wohnungsamt / Wohnen Graz
- Umweltamt
- Amt für Jugend und Familie (Bereitschaftsdienst, Jugendämter, Kindesunterhalt ...)
- Bau- und Anlagenbehörde
Wirtschaft: Verdienstentgang & Unterstützungsmaßnahmen
- Persönliche Termine in der Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung finden nur im Ausnahmefall und nur nach Terminvereinbarung statt. Wir versuchen möglichst alle Kontakte digital, postalisch oder telefonisch zu erledigen.
- Infos für Unternehmen: wirtschaft.graz.at
- Vergütung für den Verdienstentgang (§ 32 Epidemiegesetz)
- Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Entschädigung oder Vergütung des Verdienstentganges (§ 33 Epidemiegesetz)
- Informationen der Stadt Graz | Antrag Vergütung für den Verdienstentgang bei Quarantänebescheid n. EpidemieG
- Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen
- Veranstaltungsraum LENDHAFEN: Derzeit finden keine Veranstaltungen statt.
- Sie haben Fragen? Reinhard Hochegger unter unserer Servicehotline steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 17 Uhr zur Verfügung: +43 664 60 872-4804
Strom + Gas | Abfall
ENERGIE GRAZ:
Energie Graz: Das Kundenservicecenter am Andreas-Hofer-Platz 15 ist vorübergehend geschlossen. Auch der Kassabetrieb ist nicht verfügbar. Voraussichtlich steht das Kundenservicecenter ab dem 8. 2. 2021 wieder für persönliche Kundenanfragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dafür dann einen Termin im Online-Terminkalender. Über die telefonische Serviceline +43 316 8057-1857 sowie www.energie-graz.at sind wir rund um die Uhr für Kundinnen und Kunden erreichbar. Prepaymentkunden können Wertkartenaufladungen am Ladeterminal wie gewohnt zu den Öffnungszeiten durchführen, der Infoschalter der Energie Graz ist täglich bis 15:00 Uhr besetzt.
ABFALL:
- Recyclingcenter: Für dringend notwendige und unaufschiebbare Entsorgungen bleibt das Recyclingcenter in der Sturzgasse bis auf weiteres zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag (7 bis 17 Uhr) sowie Samstag & Sonntag (8 bis 18 Uhr) geöffnet. Im Recyclingcenter gilt außerdem das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands und eine beschränkte Anzahl an Kunden (1 Kunde pro 10 m²). Aktuell gibt es keine Entladehilfe. Alle Maßnahmen werden durch MitarbeiterInnen der GPS überwacht. Auf die generelle Ausgangssperre wird dennoch deutlich hingewiesen. Das bedeutet, dass nur dringendste Entsorgungen im Sinne der Vorschriften der Bundesregierung vorzunehmen sind. Mehr zum Thema Lockdown in der Holding Graz
- Müllentsorgung: läuft wie gewohnt unter Einhaltung aller Vorschriften.
- Gratis-App "Graz Abfall"
Stand: 25. Jänner 2021
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Parken in der Grünen + Blauen Zone
Die Gebührenpflicht für Kraftfahrzeuge, die in der Blauen und Grünen Zone parken, wird weiterhin überwacht.
Online beantragen: Bitte beantragen Sie abgelaufene Ausnahmegenehmigungen online: Parken: Ausnahmegenehmigung jetzt online beantragen
Stand: 5. Jänner 2021
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Öffentlicher Verkehr
Mund-Nasenschutz:
Die Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Mehrgebühr von 50 Euro gerechnet werden.
Mehr zum Thema: Graz Linien - Lockdown
Nutzen Sie die Apps "GrazMobil" und "qando" für die Fahrplanabfrage.
Vollständiges Türöffnen: Hält ein Bus oder eine Straßenbahn an einer Haltestelle, öffnen die FahrerInnen alle Türen, damit das Fahrzeug gut durchlüftet wird.
Für das Kundenservice der Fahrscheinkontrolle am Jakominigürtel 20 besteht Maskenpflicht.
Öffnungszeiten ab Montag, 18. Jänner: Mo-Fr 9 bis 16 Uhr
Stand: 25. Jänner 2021
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Kindergärten, Krippen, Schulen
Parteienverkehr in der Abteilung für Bildung und Integration
In den Schulgebäuden finden keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen bzw. keine Angebote, Teilnahme durch schulfremde Personen (zum Beispiel LesepatInnen) und auch keine Schulraumvermietung statt.
Die Besuchspflicht für Kinder, die im letzten Kindergartenjahr sind, wurde vom 17.11.-06.12. vorübergehend ausgesetzt.
Die Übergabe und Übernahme des Kindes hat am Eingang der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu erfolgen.
Externes Personal darf in diesem Zeitraum nicht in die Einrichtung. Ausgenommen davon ist 1:1-Betreuung, wenn ansonsten der Kindergarten-/Kinderkrippenbesuch eines Kindes nicht möglich wäre.
Wann darf ein Kind nicht in die Einrichtung gebracht werden: Kinder und alle Personen die sich krank fühlen, erhöhte Temperatur haben, eine respiratorische Beeinträchtigung empfinden (z.B. Kurzatmigkeit, Schluckbeschwerden) und/oder an Magen- und Darmbeschwerden leiden, dürfen nicht in die Bildungseinrichtung kommen.
Kindergärten, Krippen und Horte
Stand: 25. Jänner 2021
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Veranstaltungen
Veranstaltungsverbot: Ab 25. Jänner 2021 gilt die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung. Diese untersagt – jedenfalls zumindest bis 3. Februar 2021 – alle Veranstaltungen.
Ausgenommen davon sind:
- Begräbnisse mit maximal 50 Personen,
- Demonstrationen
- Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken
- unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte
- Profisport (ohne Zuseherinnen und Zuseher)
Sie haben Fragen? Schreiben Sie bitte eine E-Mail an covid-veranstaltungen@stadt.graz.at.
Keine Straßenmusik: Straßenmusik ist derzeit nicht erlaubt, bis auf weiteres werden daher keine Platzkarten für Straßenmusik von der Post-, Druck- und Kopierservice ausgestellt.
Hinweise für Kunst- und Kulturveranstaltungen finden Sie auch unter kultur.graz.at/kulturamt.
Stand: 25. Jänner 2021
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Märkte in Graz
FFP2-Masken-Pflicht: Auf allen Märkten, d.s. Bauernmärkte, Handelsmärkte (z.B. Jakomini- und Hauptplatz), aber auch Floh-, und andere Märkte müssen FFP2-Schutzmasken getragen werden.
Die Grazer Bauernmärkte haben wie gewohnt geöffnet.
- Kaiser-Franz-Josef-Platz: die Marktfläche wurde auf die Schlögelgasse und die Fußgängerzone vor der Heilandskirche ausgeweitet
- Lendplatz: die Marktfläche Richtung Süden über den kompletten Platz erweitert
- Hofbauerplatz: ab sofort jeden Freitagvormittag von 7 bis 14 Uhr offen
Die Flohmärkte in Graz finden derzeit nicht statt.
Das betrifft die Flohmärkte am: Gelände des Cineplexx; Center West, Interspar Wiener Straße und Flohmarkt Center Amon in der Triester Straße.
Der Antikmarkt am Grazer Hasnerplatz ist hingegen als Markt in der Grazer Marktordnung verankert und kann somit stattfinden.
Wochentage nutzen: Weichen Sie bitte weiterhin auf andere Wochentage aus, um freitags und samstags einen starken Andrang zu vermeiden. Danke.
Mindestabstand: Wir ersuchen alle - VerkäuferInnen wie KäuferInnen – die vorgeschriebenen Mindestabstände zu anderen Personen von 1 Meter einzuhalten - besser wären 3 Meter – noch besser 5 Meter.
Konsumation im Sitzen: Gleich wie in der Gastronomie müssen nun Speisen ausschließlich im Sitzen eingenommen werden.
Stand: 25. Jänner 2021
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Flughafen
Der Grazer Flughafen arbeitet derzeit mit einem reduzierten Flugprogramm im Normalbetrieb. Seit 5. Oktober sind auch Düsseldorf und Stuttgart wieder öfter Teil des Flugplanes. www.flughafen-graz.at
Stand: 5. Jänner 2021
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Freizeit: Bäder, Schloßbergbahn, Schöckl-Seilbahn
Die Bäder und Wellnesseinrichtungen der Freizeit Graz sind geschlossen. Siehe Bäder, Saunen, Wellnessareale geschlossen.
Schloßbergbahn und die Schöckl-Seilbahn: in Betrieb
Schloßberglifte: in Betrieb
Stand: 5. Jänner 2021
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Stadtbibliotheken + Museen
- Grazer Stadtbibliotheken: Die sieben Stadtbibliotheken, die Mediathek und der Bücherbus sind von 28.12.2020 bis einschließlich 15.1.2021 gesperrt. Die entliehenen Medien werden automatisch bis nach der Sperre verlängert. Somit fallen während der Sperre keine neuen Gebühren an. Eine Rückgabe von Medien ist während der Sperre jedoch nicht möglich.
- Kulturamt: geschlossen, aber elektronisch erreichbar
- GrazMuseum: geschlossen
- Rathausgalerien: Die Jugend- und die Fotogalerie sind geschlossen.
Stand: 28. Dezember 2020
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Fragen + Antworten
Wenn Sie Fragen und Anliegen haben, schreiben Sie ein E-Mail an: antwortportal@stadt.graz.at