Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Gesundheit und ist, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Der Coronavirus bringt aber auch massive wirtschaftliche Auswirkungen mit sich. Unternehmen und MitarbeiterInnen haben große Sorgen, Sorgen um Arbeitsplätze, Sorgen die Geschäftsgrundlage zu verlieren, Existenzsorgen.
Regierung und Sozialpartner haben ein Corona-Wirtschaftspaket zur Krisenbewältigung mit drei wesentlichen Zielen geschnürt. Das Gesamtmaßnahmenpaket begleitet verschiedene Unternehmen. Für Standort, Wirtschaft und Beschäftigung gilt der Zusammenhalt.
4 Mrd. schwer war das erste Hilfspaket für die österreichische Wirtschaft, das nun auf 38 Mrd. erhöht wird: 9 Mrd. für Garantien und Haftungen, 15 Mrd. als Notfallhilfe für Branchen, die es besonders hart trifft, sowie 10 Mrd. für Steuerstundungen und Steuersenkungen.
Erhalt der Liquidität von Unternehmen und Betrieben
Sicherstellung der weiteren Zahlungsfähigkeit
Unternehmen werden durch Kreditgarantien, Überbrückungsfinanzierungen und Stundungsmöglichkeiten (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Ausfall von Mahnzinsen etc.) unterstützt, damit Arbeitsplätze erhalten werden können. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch größere etablierte Unternehmen.
- Garantien für Überbrückungsfinanzierungen für gewerbliche und industrielle EPU und KMU in Höhe von 10 Mio. Euro durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) wurden erweitert | Antrag stellen | +43 1 501 75-500 | coronagarantie@aws.at
- Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen für KMU der Tourismus- & Freizeitwirtschaft und Mischbetriebe in Höhe von in Höhe von 100 Mio. Euro durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) | Antrag stellen | +43 720 301 355 | hotline@oeht.at. Mehr Informationen.
- Finanzamt: Steuerliche Sonderregelungen betreffend Coronavirus | Anträge für die Herabsetzung von Vorauszahlungen, die Stundung von Abgaben, den Ausfall von Stundungszinsen, die Herabsetzung von Säumniszuschlägen können an corona@bmf.gv.at gestellt werden oder direkt in FinanzOnline. | +43 50 233 233 | Mehr Informationen.
- Sozialversicherung: Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos per E-Mail oder direkt per Onlline-Formular eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann mittels diesem Online-Formular beantragt werden. | Kontakt | Mehr Informationen.
- Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt Betriebe mit Zahlungserleichterungen. +43 50 766 - 154700 | kontoauskunft@oegk.at. Informationen zum Corona-Virus | ÖGK Stmk
Corona Kurzarbeitsmodell
Sicherstellen von Arbeitsplätzen
Zur Sicherstellung von Arbeitsplätzen wurde eine spezielle Form der Kurzarbeit erarbeitet und mit 400 Mio. Euro dotiert. Anträge können an die zuständige Geschäftsstelle gestellt werden. Neu ist unter anderem, dass die Arbeitszeit auf bis zu Null reduziert werden kann. Es gibt Nettoersatzraten zwischen 80 % und 90 %. Die Kurzarbeit kann vorläufig 3 Monate lang in Anspruch genommen werden und auf 6 Monate verlängert werden. Appell der Regierung: Unternehmen und Betriebe sollen vom Corona Kurzarbeitsmodell Gebrauch machen. Anlaufstelle: Aktuelle Informationen des Arbeitsmarktservice | Covid-19-Kurzarbeit | Downloads.
Härtefall-Fonds für Selbständige
Hilfe für EPU, KleinstunternehmerInnen, neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen und freie Berufe
Der Härtefall-Fonds in Höhe von 2 Mrd. Euro unterstützt Selbständige, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist als Erste-Hilfe Maßnahme für die UnternehmerInnen ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Alle Informationen und den Link zur Beantragung finden Sie auf der Website der WKO.
Der Zuschuss besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 - Soforthilfe (Antragstellung möglich bis 17.04.2020)
- Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
- Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
Phase 2 (Informationen | Antragstellung ab 20. April bis 31.12.2020 möglich)
- Keine Einkommensober- und Untergrenzen als Eintrittskriterium.
- Mehrfachversicherte, Personen mit Nebenverdiensten und JungunternehmerInnen, die ab 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, bekommen auch einen Zuschuss.
- Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
Die Antragstellung für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria abgewickelt.
Die Anlaufstelle für Anträge von Non-Profit-Organisationen wird noch bekannt gegeben.
Der Corona Hilfs-Fonds
Seit 8. April steht auch der Hilfsfonds in Höhe von 15 Mrd. Euro zur Verfügung. Dabei deckt die Republik in der ersten Phase Betriebsmittelkredite mit einer Haftung in Höhe von 90% der Kreditsumme ab. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbank.
Ab 15. April können auch Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen beantragt werden. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Tool der aws.
Weitere Informationen zum Hilfsfonds finden Sie auf den Websites der WKO und des Finanzministeriums.
Hilfspaket für Startups
Maßnahmen für die Start-up-Branche in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro sollen Gründerinnen und Gründern bei der Bewältigung der Coronakrise unterstüzen. Hier finden Sie eine Übersicht des COVID-Pakets für Startups. Ab kommender Woche (KW 17) gibt es einen aws Covid-19-Startup-Hilfsfonds mit 100 Mio. Euro. Der Venture-Capital-Fonds soll mit 50 Mio. Euro in der KW 18 ausgeschrieben werden. Die Kriterien sind noch in Arbeit. Aktuelle Informationen.
Kontakt
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Auch wir als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und in Abhängigkeit der sich aktuell rasant ändernden Entwicklungen und Fakten bestmöglich zu informieren.
DANKE für den Zusammenhalt in dieser schwierigen Zeit!
Wir sind bemüht, so gut es geht, für alle Anfragen der Grazer Wirtschaft da zu sein und werden in den nächsten Tagen über Details in der Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen informieren.