Parteienverkehr

Mit dem Lockdown ist in der Bau- und Anlagenbehörde kein persönlicher Parteienverkehr möglich.
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, schicken uns Ihr Anliegen per Post oder rufen Sie die zuständige Referentin/den zuständigen Referenten an.
Beratungen im Servicecenter Bau und Anlagen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, nun aber ausschließlich telefonisch unter +43 316 872-5975 oder auf digitalem Weg bab@stadt.graz.at.
Kommunizieren Sie bitte mit uns auf Distanz.
Die Akteneinsicht bei laufenden Verfahren ist in digitaler Form möglich. Gerne sind wir Ihnen behilflich dies durchzuführen.
Nützen Sie auch verstärkt die Möglichkeiten des e-Government.
Annahmestelle
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, uns Ihre Ansuchen oder Unterlagen in digitaler und postalischer Form zu übermitteln, haben Sie in Ausnahmefällen
Montag bis Freitag
von 8 bis 12 Uhr
am Info-Point des Bauamtsgebäudes im Erdgeschoß die Möglichkeit dazu.
Die Annahmestelle im 2. OG ist bis auf Weiteres persönlich nicht zugänglich.
Akteneinsicht im Ediktverfahren
Rufen Sie die zuständige Referentin/den zuständigen Referenten an oder schreiben Sie uns bitte eine E‑Mail. Wir werden Ihnen behilflich sein, dies in digitaler Form durchzuführen.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben mit uns auf digitalem Weg zu kommunizieren, liegen die Anträge und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) innerhalb der Einwendungsfrist bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, zur Einsicht auf.
Beachten Sie:
Diese Akteneinsicht ist nur mit einem im Voraus mit der zuständigen Referentin/dem zuständigen Referenten telefonisch vereinbarten Termin möglich.
Helfen Sie mit
Um eine weitere Ausbreitung von COVID-19-Infektionen zu verhindern, reduzieren Sie bitte im Sinne der notwendigen Maßnahmen die persönlichen Kontakte auf das Notwendigste.
Wir bemühen uns, bestmöglich und rasch alle Anliegen digital, postalisch oder telefonisch zu erledigen.
Danke für Ihr Verständnis.