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Bebauungsplan Handelstraße - Herbersteinstraße

22.10.2020

14.32.0 Bebauungsplan

Die Eigentümerin der Grundstücke Nr. 284/1, .920 und .921 in der KG Baierdorf, hat die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der noch weitere Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan wird umfasst von der Handelstraße, der Herbersteinstraße, der Villenstraße und der Burenstraße und ist ca. 13.958 m² groß.
Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Absage der Informationsveranstaltung

Aufgrund der Coronavirus - Pandemie und des ab 3.11.2020 geltenden Verbotes von Veranstaltungen müssen wir die Informationsveranstaltung zum gegenständlichen Bebauungsplan absagen.

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass für fachliche Auskünfte unter der Telefonnummer +43 316 872-4726 und E-Mail-Adresse nina.marinics-bertovic@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Nina Marinics-Bertovic zur Verfügung steht.

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 ausgewiesen. 

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 3. Dezember 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Petra Gradwohl

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