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Covid-19-Lockdown: Das ändert sich in der Stadtverwaltung

16.11.2020
Lockdown: Das ändert sich im Magistrat
Lockdown: Das ändert sich im Magistrat© Adobe Stock

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Schutzverordnung hat die Grazer Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen getroffen. Hier die wichtigsten Punkte, die ab 17. November 2020 für die kommenden drei Wochen gelten:

  • Parteienverkehr der Ämter:
    Der persönliche Parteienverkehr der Ämter der Stadt Graz wird auf unaufschiebbare Behördengänge (z.B. Notpässe, Geburten und Sterbefälle) eingeschränkt.
    Grundsätzlich soll der Parteienverkehr digital oder telefonisch erfolgen. Der Grazer Magistrat stellt überall dort, wo es möglich ist, auf Homeoffice um. graz.at/aemter

  • Servicestellen: Die Servicestellen sind bis voraussichtlich 7. Dezember 2020 geschlossen, aber die MitarbeiterInnen sind telefonisch erreichbar. Die meisten Leistungen können aber ohnedies problemlos online erledigt werden. Nutzen Sie die Online-Angebote, die Sie jeweils auf der Webseite des gesuchten Services finden.

  • Spielplätze: Outdoor-Spielplätze sind wie gewohnt offen; es gelten aber natürlich überall die Abstandsregeln.

  • Bezirkssportplätze: Das Ausüben von Sport auf den Bezirkssportplätzen ist bis einschließlich 6. Dezember untersagt.

  • Veranstaltungen: Alle Präsenztermine sind abgesagt. Veranstaltungen und ähnliches findet nur online statt. Alle Angebote finden Sie unter  graz.at/livestream

  • Grippe-Impfungen: Die vereinbarten Termine werden durchgeführt.

  • Soziales und Familie: Die Verfahren werden wie im 1. Lockdown kontaktlos durchgeführt und die SozialarbeiterInnen und die Pflegedrehscheibe sind telefonisch bzw. elektronisch erreichbar. Die Aufnahme in das Frauen- und Männerwohnheim ist nach wie vor möglich. Im Jugendamt gibt es weiterhin telefonische Elternberatung, Bereitschaftsdienste für Krisen und alle SozialarbeiterInnen sind telefonisch erreichbar.

  • GGZ: Die Geriatrischen Gesundheitszentren haben schon vor längerem die Schutzmaßnahmen der höchsten Stufe eingeführt und u.a. Besuche lt. Bundesverordnung eingeschränkt. Diese gelten selbstverständlich auch im Lockdown. Ausgenommen ist das Hospiz, in dem Besuche erlaubt sind.

  • Parken: Die Gebührenpflicht von Kraftfahrzeugen, die in der Blauen und Grünen Zone parken, wird weiterhin überwacht. 

Lesen Sie mehr über die Maßnahmen der Stadt Graz unter graz.at/corona-massnahmen

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