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Livestream: 08.28.0 Bebauungsplan St.-Peter-Hauptstraße

27.04.2021

Informationsveranstaltung im Livestream zum 08.28.0 Bebauungsplan

die Eigentümer der Liegenschaft Petersbergenstraße 9 (Bauplatz A, ca. 2.117 m²), der Liegenschaft St.-Peter-Hauptstraße 48 (Bauplatz B, ca. 877 m²) und der Liegenschaften St.-Peter-Hauptstraße 44 und Nußbaumerstraße 7 (Bauplatz C, ca. 1.488 m²) haben um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet ist ca. 35.298 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen aufgrund des geltenden Verbotes von Präsenzveranstaltungen im Livestream vorstellen.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 4. Mai 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Gemäß dem 4.0 Flächenwidmungsplan ist dieser Bereich überwiegend als „Kerngebiet mit Einkaufszentren-Ausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,5 bis 1,0 ausgewiesen; ein kleinerer Teil im Westen ist als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 10. Juni 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: www.graz.at/bebauungsplan anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4714 und Email-Adresse: peter.wipfler@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Peter Wipfler zur Verfügung.

Michaela Irschik

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