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Bebauungsplan Raiffeisenstraße - Puntigamer Straße

19.05.2022

Informationsveranstaltung

Die Eigentümerin der Grundstücke 210/10, 210/13, .81/1, .81/2, 210/2 KG Liebenau hat die Absicht auf diesen Grundstücken neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan für den Gebietsbereich der von der Raiffeisenstraße, der Puntigamer Straße, der Liebenauer Hauptstraße und im Norden vom Petersbach umgeben ist. Das gesamte Planungsgebiet weist eine Größe von 13.280 m² auf. Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur 

Informationsveranstaltung

Wann: Am Montag, dem 30. Mai 2022 um 18 Uhr

Wo: Pfarre Liebenau - St. Paulus, St. Paulus Platz 1, 8041 Graz

Mit einem Bebauungsplan ....

...werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22. März 2018): Das gesamte Gebiet ist als Nutzungsüberlagerung „Kerngebiet mit allgemeinem Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss", Sanierungsgebiet Lärm mit einem Bebauungsdichtewert von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 7. Juli 2022 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Eva Maria Traschler gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Veranstaltung: Die Platzanzahl ist begrenzt; eine Anmeldung ist erforderlich (Anmeldefrist 30. Mai 2022, 12.00 Uhr). Sie können sich unter folgender Email-Adresse: buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at oder telefonisch unter + 43 316 872 3531 anmelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Hilde Zink

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