Die Städtische Tagesbetreuung Graz GmbH ist für die professionelle Nachmittagsbetreuung von ca. 5000 Kindern an den Grazer Pflichtschulen zuständig, sowie für die Integrative Zusatzbetreuung an den Grazer Kindergärten.
Wir suchen:
Mitarbeiter:in Pädagogische Fachabteilung (m/w/d)
20 - 30 Wochenstunden
Aufgabengebiete:
- Unterstützung der Leitung in allen organisatorischen und administrativen Belangen.
- Aktive Mitarbeit bei pädagogischen Projekten, Anliegen und Fragestellungen (intern sowie an den Schulen)
- Weiterbildungsmanagement (An- und Abmeldeadministration, Raummanagement etc.)
- Unterstützung im Qualitätsmanagement
Was erwarten wir uns?
- Sie verfügen über eine facheinschlägige abgeschlossene Berufsausbildung bzw. fachspezifisches Studium (laufend oder abgeschlossen)
- Für diese Position bringen Sie idealerweise ein grundlegendes Verständnis für die pädagogische Arbeit im schulischen Umfeld bzw. Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Schulalter (6 - 14 Jahre) mit.
- Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und haben Freude und Geduld im Umgang mit verschiedenen Menschen.
- Sie sind ein Organisationstalent und verfügen über eine genaue, verlässliche Arbeitsweise.
- Sie sind eine empathische, belastbare Persönlichkeit mit ausgeprägter Teamorientierung und sind offen für neue Inhalte und Herausforderungen.
Wir bieten:
- Entlohnung lt. SWÖ Kollektivvertrag in der Verwendungsgruppe 6 ab € 2.460,60 brutto auf Basis Vollzeit im 1. BJ (Anrechnung der Vordienstzeiten nach SWÖ-KV)
- Eine Tätigkeit mit viel Gestaltungsmöglichkeit und Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
- Arbeit in einem engagierten Team mit regelmäßigem Austausch
- Flexible Anstellungsmöglichkeit im Ausmaß von 20 - 30 Wochenstunden, 4-Tage Woche möglich
- Beginn: ab sofort
Über Ihre Bewerbung an bewerbungen@stb.graz.at freuen wir uns schon jetzt.
Sollten Sie vorab noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Frau Mag. Karin Wildling unter 0316/872-7486
Etwaige aufgrund der Bewerbung entstandene Aufwendungen - wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder - werden nicht ersetzt.