Der Grazer Frauenpreis für herausragendes Engagement wird an verdiente Grazerinnen vergeben, für ihren persönlichen Einsatz
- in der Mädchen- und Frauenarbeit,
- im feministischen und frauenpolitischen Diskurs und
- im Bemühen um die Herstellung der Gleichstellung der Geschlechter und von Geschlechtergerechtigkeit.
Würdige Grazer Frauen können bis zum Sonntag, 16. April, sich entweder selbst nominieren oder von anderen vorgeschlagen werden.
Am 17. Mai findet die Verleihung des Grazer Frauenpreises für herausragendes Engagement auf den Kasematten statt. Erst da wird das Geheimnis gelüftet, für welche Person sich die Jury entschieden hat.
Hier erfahren Sie alle Details: Grazer Frauenpreis für herausragendes Engagement
Der Grazer Frauenpreis für herausragendes Engagement löst den bisherigen Frauenpreis für das Lebenswerk ab. Er wird von der Stadt Graz | Referat Frauen & Gleichstellung jährlich vergeben. Mit diesem Ehrenpreis wird herausragendes Engagement vor den Vorhang geholt und öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung zum Ausdruck gebracht.
Facts im Überblick
Die Richtlinien für die Vergabe des Grazer Frauenpreises für herausragendes Engagement enthalten alle wichtigen Kriterien unter anderem detaillierte Informationen zu den Teilnahmebedingungen, Urheber:innenrechten oder Zusammensetzung der Jury etc.
Nominierung: Frauen können sich mittels einer Einreichung selbst nominieren oder von anderen nominiert werden.
- Nominierung mittels E-Government-Formular
Ende der Nominierungsfrist: 16. April 2023
Preisverleihung: Am 17. Mai 2023 auf den Kasematten. Gleichzeitig wird auch der Grazer Frauenpreis, der an ein herausragendes Projekt im feministischen und frauenpolitischen Sinne vergeben wird, überreicht.
Jury: Eine Expertinnen-Jury schlägt jene Grazerin vor, die den Grazer Frauenpreis für herausragendes Engagement erhalten soll. Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen von Institutionen (Universitäten, Kammern, Kirchen, Wirtschaft usw.) mit einem eigenen Fachbereich für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, Vertreterinnen aus dem Gleichbehandlungsbereich, Vertreterinnen aus Kunst und Kultur, Vertreterinnen von Frauenorganisationen und Vertreterinnen der Medien zusammen und besteht aus mindestens 5 Personen. Die Leiterin des Referates Frauen & Gleichstellung ist mit beratender Stimme Mitglied der Jury.