Die Gesundheitsförderung der Grazer Kinder und Jugendlichen ist ein wesentlicher Beitrag des Amtes für Jugend und Familie zu einer Stadt mit hoher Lebensqualität. Ärztinnen und Ärzte des ärztlichen Dienstes erfüllen dafür zahlreiche Aufgaben und bilden die Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule, schulischen Berater:innensystemen und externen Einrichtungen. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
Die schulärztliche Versorgung und Beratung der Schüler:innen, der Schulleitung, der Lehrkräfte bzw. der ganzen Schulgemeinschaft von öffentlichen Grazer Schulen im Pflichtschulbereich.
- Jährliche Untersuchung aller Schüler:innen und die Begleitung von deren Entwicklung.
- Erstellung medizinischer Gutachten.
- Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen und Organisationen.
Was ist zu tun?
Aufgabenbereich Schule
- Schulärztliche Untersuchung von Schüler:innen zur Vorbeugung und Erfassung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen.
- Beurteilung der Schulreife, Betreuung der Schüler:innen und medizinische Beratung insb. in Krisensituationen.
- Unterstützung der Schüler:innen bei gesundheitlichen Anliegen bzw. Vermittlung von
(sozial-)medizinischen Hilfen. - Förderung der persönlichen Entwicklung der SchülerInnnen aus medizinischer Sicht und Gesundheitserziehung bzw. Sensibilisierung des Gesundheitsbewusstseins der Schüler:innen.
- Untersuchung nach dem Suchtmittelgesetz, Impfberatungen und gegebenenfalls Durchführung von Impfungen.
- Mitwirkung bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
- Meldungen bei Verdacht von Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch.
- Beratung von Lehrpersonal und Eltern in Gesundheitsfragen und Fragen der Schulgesundheitspflege.
- Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen im Bildungsbereich und Mitwirkung bei gesundheitsbezogenen Projekten.
- Administrative Tätigkeiten wie z.B. Dokumentationen, Statistiken, Berichtswesen.
Aufgabenbereich Sozialpädiatrie
- Elternberatung und Betreuung entwicklungsauffälliger Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten.
- Gutachtenerstellung (z.B. zu sonderpädagogischem Förderbedarf, Pflegebedarf etc.).
- Krisenintervention bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
- Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen, wie z.B. dem Gesundheits- und Sozialamt.
Was erwarten wir uns von Ihnen?
- Ausbildung zur:zum Ärztin:Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur:zum Fachärztin:Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde und jus practicandi.
- ÖAK-Diplom „Schulärztin:Schularzt" wünschenswert.
- Versierter Umgang mit den gängigen Informationstechnologien und Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil.
Was bieten wir Ihnen?
- Einen krisenfesten Arbeitsplatz in einer der modernsten Stadtverwaltungen Österreichs.
- Abwechslungsreiche Aufgaben, ein kollegiales Umfeld und die Einbindung in ein kompetentes Team.
- Die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung.
- Ein „Klimaticket Steiermark" und zahlreiche interessante Weiterbildungsangebote, die kostenlos und in der Arbeitszeit beansprucht werden können.
- Regelmäßige, zweijährige Gehaltsvorrückungen und eine Pensionskassenregelung.
- Eine Jubiläumszuwendung nach 25/40 Dienstjahren.
- Die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr plus 3 bzw. 2 weitere Urlaubstage jährlich ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr.
- Ein Gehalt nach sondervertraglicher Vereinbarung von mindestens 6.000 Euro brutto monatlich bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Frauenförderung bei der Stadt Graz
Die Grazer Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Was tun wir, wenn Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert sind? Dann nehmen wir bei gleicher Eignung so lange bevorzugt Frauen auf, bis das Verhältnis von Männern und Frauen ausgewogen ist.
Sie haben noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen der Personalentwicklung beantworten diese gerne:
Tel. +43 316 872-2580 und 2581.
Für die Stadt Graz:
Der Stadtsenatsreferent für das Personalwesen