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Livestream: 05.39.0 Bebauungsplan Josef-Huber-Gasse - Kindermanngasse - Lazarettgasse - Idlhofgasse

14.06.2021

Informationsveranstaltung im Livestream zum 05.39.0 Bebauungsplan

Die Eigentümer der Grundstücke 606/1 und 607 (Lazarettgasse 26) haben die Absicht ein neues Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der das gesamte Geviert umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt an der „Josef-Huber-Gasse - Kindermanngasse -Lazarettgasse - Idlhofgasse" und ist ca. 22.330 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen im Livestream vorstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 22. Juni 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Kerngebiet mit der Nutzungsüberlagerung Allgemeines Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,5 im eher südlichen Bereich und 0,8 - 2,0 im eher nördlichen Bereich ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 5. August 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4728 und Email-Adresse angelika.lingenhoehle-kohlbacher@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Angelika Lingenhöle-Kohlbach zur Verfügung.

Michaela Irschik

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