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Livestream: 03.27.0 Bebauungsplan Hugo-Wolf-Gasse - Zinzendorfgasse - Beethovenstraße - Elisabethstraße

02.09.2021

Informationsveranstaltung im Livestream zum 03.27.0 Bebauungsplan

Die Eigentümer des Grundstückes 2528/1 haben die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch das angrenzende Grundstück umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt an der „Hugo-Wolf-Gasse - Zinzendorfgasse - Beethovenstraße - Elisabethstraße" und ist ca. 11.451 m² groß.

Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen im Livestream vorstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 13. September 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind überwiegend als „Nutzungsüberlagerung Kerngebiet mit Allgemeinen Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss" und in Teilbereichen als „Kerngebiet mit Einkaufszentrenausschluss", jeweils mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,5 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 30. September 2021 mit Fristverlängerung bis 4. November 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4720 und Email-Adresse andreas.roschitz@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Andreas Roschitz zur Verfügung.

Michaela Irschik

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