Wichtig zu wissen

Umweltschonend mit Bus und Bim unterwegs sein? Die Stadt Graz unterstützt Studierende mit Hauptwohnsitz in Graz durch den Mobilitätsscheck.
Der Mobilitätsscheck für das Wintersemester 2022/2023 kann ab Montag, den 5. September 2022 beantragt werden.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender im Sinne des Studienförderungsgesetzes
- Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Graz (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode - das bedeutet bis August 2022)
- Sie haben das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet
(dies gilt für die Beantragung und auch für die Einlösung!) - Studiennachweis:
(a) für Erstsemestrige: eine Inskribtionsbestätigung
(b) für Zweitsemestrige: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte des ersten Studiensemesters
(c) für alle nicht erst- und zweitsemestrig Studierenden: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte des letzten Studienjahres
Mit dem Mobilitätsscheck verringert sich der Preis
- der 4-Monats -Studienkarte um 30 Euro
Achtung! Das Einlösen des Mobilitätsschecks nach dem Kauf der Karte ist nicht möglich.
So funktioniert es + Formular
- Antrag mittels E-Government Formular stellen
- Der Code zur Einlösung wird Ihnen in Form einer E-Mail übermittelt
- Einlösen bei den Graz Linien für ÖV-Karten
(Details am Gutschein E-Mail) mit Gutscheincode E-Mail (ausgedruckt), Lichtbildausweis und Studiennachweis - Der Preis der Studienkarte wird um die Stadt Graz - Förderung verringert.
Fristen und Termine
Der Mobilitätsscheck für das Wintersemester 2022/2023 kann ab Montag, den 5. September 2022 beantragt werden.
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2346
E-Mail: statistik@stadt.graz.at
nach telefonischer Vereinbarung