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Fragen zu E-Government

Was ist E-Government?

Unter "Electronic Government" (kurz E-Government) wird im Allgemeinen der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) wie zum Beispiel Computer und Internet 

  • zur Information über Verwaltungsverfahren und
  • zur Erledigung von Verwaltungsverfahren

verstanden.

Die BürgerInnen können dann je nach Angebot der Verwaltungseinheiten im Internet Informationen abrufen (zum Beispiel über Öffnungszeiten von Ämtern, Rechtsinformationen, Förderungen und ähnliches).

In manchen Fällen ist es auch schon möglich, Behördenwege über das Internet abzuwickeln. Wenn bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, können die BürgerInnen dann zu jeder Tages- und Nachtzeit von zu Hause aus ihre Anträge einreichen.

Alle Bemühungen der öffentlichen Verwaltung - ob Städte, Gemeinden, Regierung oder Exekutive - sich im Internet den BürgerInnen zu präsentieren und mit ihnen über dieses Medium in Kontakt zu treten, werden unter den Begriff „E-Government" zusammengefasst.

Wer ist für E-Government Entwicklungen verantwortlich?

Die Konzepte des E-Government sind in vielen Bereichen noch in der Entwicklungsphase. Die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stellt einen großen organisatorischen Aufwand dar. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Instanzen koordiniert in Österreich die Plattform Digitales Österreich. Sie unterstützt eine verwaltungsübergreifende und effektive IT-Entwicklung.

Welche Vorteile bringt E-Government den BürgerInnen?

Viele Menschen nutzen bereits das Internet, um Bankgeschäfte zu erledigen, Einkäufe zu tätigen, Bestellungen vorzunehmen oder sich schnell und umfassend zu informieren. Die öffentliche Verwaltung hat das Potenzial des Internets ebenfalls erkannt, stellt nun kontinuierlich Informationen und Dienstleistungen für BürgerInnen auch in dieser Form zur Verfügung.
Gleichzeitig wird damit das Service für die BürgerInnen verbessert. Für die BürgerInnen ergeben sich durch das Vordringen der öffentlichen Verwaltung in das Internet folgende Vorteile:

  • Wahlfreiheit: Den BürgerInnen steht es frei, die angebotenen Online-Services zu nutzen. Sie können ihre Verfahren auch auf dem herkömmlichen Weg erledigen.
  • Übersichtlichkeit: Städte, Länder und Gemeinden arbeiten eng zusammen, um gemeinsame Richtlinien zu entwickeln und den BürgerInnen ein einheitliches Bild von der Verwaltung zu geben. Die Abstimmung von E-Government Ansätzen untereinander verringert die Verwaltungsunterschiede (zumindest im Internet).
  • Sicherheit: Das Konzept der Bürgerkarte verwendet Chipkarten mit sicherer elektronischer Signatur (elektronisches Unterschreiben von Anträgen). Ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit garantieren den vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten.
  • Beschleunigung: Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien helfen, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern. Zum Beispiel können zeitraubende Routinearbeiten automatisiert werden und somit Aufgaben schneller erledigt werden.

Warum wird unter dem Namen "E-Government" nicht überall das selbe angeboten?

Auch wenn die E-Government Ansätze von Bund, Ländern und Gemeinden in Österreich untereinander abgestimmt werden, sind die Implementierungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Jede öffentliche Stelle hat eigene Ziele (zum Beispiel „Informationen bereitstellen") und auch unterschiedliche Möglichkeiten, was das Know-How betrifft. Aus diesen Eckpunkten ergibt sich im Endeffekt der im Internet angebotene Umfang der Leistungen.

Die Art und der Umfang der angebotenen Leistungen bewirken auch automatisch eine mehr oder weniger umfangreiche Interaktion der Verwaltung mit den BürgerInnen über das Internet. Der Grad der Interaktion der Verwaltung mit den BürgerInnen kann in drei Stufen eingeteilt werden:

  • Information: Die BürgerInnen können nur Informationen abrufen.
  • Interaktion: Die BürgerInnen können mit bestimmten Stellen über das Internet in Kontakt treten und Informationen mit der Behörde austauschen. Die eigentliche Abwicklung von Verfahren läuft aber dennoch über Post oder persönlich ab.
  • Transaktion: Kommunikation, Information und Verfahren zwischen BürgerInnen und Verwaltungsstelle werden vollständig über das Internet abgewickelt.

Was ist eine Bürgerkarte?

Wenn Sie Anträge über das Internet bei der Behörde einreichen wollen, werden auch sensible Daten ausgetauscht. Natürlich sollen diese Daten nicht in fremde Hände gelangen oder verfälscht werden. Auch darf es nicht möglich sein, dass jemand unter falschem Namen Anträge einreicht. All diese Anforderungen an die Sicherheit werden von der so genannten "Bürgerkarte" erfüllt.

Bürgerkarten sind das "amtliche Ausweisdokument" für elektronische Verwaltungsverfahren (Behördengang über das Internet).

Der Begriff Bürgerkarte steht nicht für eine einzige Karte, sondern für eine Ausweisart. Ein Beispiel:

Wenn Sie sich bei einem Amt ausweisen müssen, können Sie meistens zwischen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis wählen. Wenn Sie sich bei einem elektronischen Verwaltungsverfahren elektronisch ausweisen müssen, gibt es ebenfalls mehrere Ausweisformen (verschiedene "Bürgerkarten").

Zur Zeit gibt es folgende "Bürgerkarten", mit denen Sie sich elektronisch ausweisen können:

Wie funktioniert das elektronische Unterschreiben mit der Bürgerkarte

  1. Bürgerkarte parat halten.
  2. Das Kartenlesegerät muss angeschlossen sein und der erforderliche Treiber dafür installiert sein. Die Software für das elektronische unterschreiben muss ebenfalls gestartet sein.
  3. Das gewünschte Formular aufrufen, ausfüllen, alle notwendigen Beilagen anfügen. Vor dem Abschicken gelangt man zur Abschlussseite, wo auch das Signieren (elektronische Unterschreiben) vorgenommen werden kann. Mit einem Klick auf "Signieren" gelangt man zur Auswahl der Signaturart.
  4. Als Signaturart das elektronische Unterschreiben mit Chipkarte auswählen.
  5. Die Signatursoftware startet nun automatisch und man wird aufgefordert, die Bürgerkarte in das Kartenlesegerät einzustecken und die persönliche Zahlenkombination (PIN) am Kartenlesegerät einzugeben.
  6. Die Software führt das Verschlüsseln und elektronische Unterschreiben am Formular aus und man erhält die Meldung, dass das Signieren erfolgreich abgeschlossen wurde.
  7. Nun kann man das verschlüsselte und unterschriebene Dokument abschicken. Das Formular wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet und das Verfahren wird eingeleitet.
  8. Ist das Verfahren abgeschlossen, wird der man informiert (in der Art abhängig von den Kontaktdaten, die man im Formular angeführt hat).

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