Wichtig zu wissen
Aus einer staatlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft können Sie durch eine Erklärung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Graz: der Magistrat) austreten.
Voraussetzung: Grazer Hauptwohnsitz
So funktioniert es + Formular
Schriftlich:
Füllen Sie das Formular Kirchenaustritt aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Mail mit Kopien der notwendigen Unterlagen an das Referat 1
Oder nutzen Sie das Online-Formular mit elektronischer Unterschrift.
Persönlich:
Sie können die Unterlagen auch in einer Servicestelle abgeben. Bitte informieren Sie sich über die Erreichbarkeit bzw. Möglichkeit einer Terminvereinbarung in den Servicestellen.
Notwendige Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Taufschein oder
Bekanntgabe der Kirchenbeitrags-Nummer
Kosten
Gebührenfrei
Falls eine Bestätigung über den Kirchenaustritt gewünscht wird, so wenden Sie sich bitte an das Bürger:innenamt/Referat Recht, Schmiedgasse 26, Tel.Nr. +43 316 872-5171
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at