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Seuchenhygiene / Infektionsschutz

Wichtig zu wissen

Die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder und die Gesundheitsämter sind für das Erkennen und Bekämpfen von Seuchen verantwortlich. Eine Seuche ist eine Erkrankung die sich rasch verbreiten kann und plötzlich zahlreiche Menschen betreffen kann.

Wir bieten:

  • Infektionsquellenermittlung
  • sanitätspolizeiliche Verfügung und Bescheide
  • Überwachung der Bazillenausscheider
  • Infektionsprophylaxe

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen: keine

Termine + Fristen: keine

Kosten: keine

Kontakt

Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zimmer 210
8011 Graz
 
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3204
Fax.: +43 316 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8 bis 12 Uhr

Gesetzliche Grundlage

  • Epidemiegesetz
  • Anzeige-, Meldepflicht eines Verdachts-, Erkrankungs- und/eventuell Todesfalles
  • Desinfektionsmaßnahmen, Absonderungsmaßnahmen (Quarantäne u.a.) 
 Gesonderte gesetzliche Regelungen für:

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