COVID-19:
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- Parteienverkehr: Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und nähere Regelungen zum Parteienverkehr auf den Webseiten städtischen Abteilungen. In der Regel muss vor dem Besuch unserer Ämter und Servicestellen ein Termin vereinbart werden: graz.at/termine
- Maskenpflicht: Im Parteienverkehr gilt für KundInnen eine FFP2-Maskenpflicht. Wir empfehlen weiterhin, einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Mehr zu: Corona-Maßnahmen der Stadt Graz / Stand: 04.03.2022