Wichtig zu wissen
Die Grazer Märkte haben eine lange Tradition. Speziell bei den Gemischten Märkten sind die nicht verbauten Marktflächen vorrangig den Produzentinnen und Produzenten vorbehalten. Diese Anbieter haben einen Produzentinnen- bzw. Produzentennachweis und bieten ausschließlich Waren aus eigener Produktion und Verarbeitung an.
An Interesse gewinnen diese Märkte immer mehr, weil das Bewusstsein für frische Produkte und regionale Köstlichkeiten vom Brot über Obst und Gemüse bis zu selbst hergestellten Mehlspeisen und Alltagsprodukte gestiegen ist.
Nähere Details für die Zulassung von Verkäufern/innen finden Sie in der Grazer Marktordnung 2021.
So funktioniert es + Formular
- Verwenden Sie das vorgesehene Online-Formular und senden sie den Antrag ab.
- Oder kommen Sie persönlich ins Referat für Lebensmittelsicherheit und Märkte und stellen Sie dort den Antrag
Formulare für Handelsmärkte
- Vergabe von Marktflächen und Markteinrichtungen auf Grazer Märkten
- Gastgarten auf Marktgebiet
- Veranstaltungen auf Marktgebiet
Formulare für Gemischte Märkte
- Zulassung von Produzenten/innen auf Grazer Märkten
- Vergabe von Marktflächen und Markteinrichtungen auf Grazer Märkten
- Verkauf von fremden Produkten auf den Gemischten Märkten in Graz (Antrag)
- Zukauf bei Ernteausfall
- Gastgarten auf Marktgebiet
- Veranstaltungen auf Marktgebiet
Formular für Gelegenheitsmärkte (Anlassmärkte)
Standplatz buchen für Antikmarkt und Allerheiligenmärkte
Formular für die Zuweisung verbauter Marktflächen
Notwendige Unterlagen
Für die Zuweisung eines Marktplatzes bzw. einer Markteinrichtung benötigen Sie nach § 7 Abs. 3 Grazer Marktordnung 2021 je nach Art des Marktes
- einen für den Verkauf von zugelassenen Waren gültigen Gewerbenachweis bzw.
- einen Produzentinnen- bzw. Produzentennachweis
- die konkret auf einzelnen Märkten zugelassenen Marktbeschicker ergeben sich aus Anlage I bis Anlage VI zur Grazer Marktordnung 2021.
Kosten
Die Gebühren für die Benützung der Marktflächen und Markteinrichtungen auf den Grazer Märkten ergeben sich aus der Grazer Marktgebührenordnung.
Kontakt
8020 Graz, Lagergasse 132
Tel: +43 316 872-3262
E-Mail: lebensmittelreferat@stadt.graz.at