Bürger der Stadt Graz, verstorben am 29. November 2004
Gemeinderatsbeschluss am 21. Mai 1987, Festsitzung am 23. Juni 1987
Zur Person
Dr. Arthur Flick wurde am 2. Juli 1920 in Korneuburg geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in Brunn am Gebirge kam er mit seinen Eltern nach Graz, wo er im April 1938 am Lichtenfelsgymnasium die Matura ablegte. Anschließend wurde er zum Reichsarbeitsdienst und zur Wehrmacht eingezogen. Nach Einsätzen in Frankreich und Russland, wo er mehrfach verwundet wurde, geriet er in englische Kriegsgefangenschaft. Im September 1945 kehrte er nach Graz zurück und begann an der Karl-Franzens-Universität in Graz mit dem Studium der Rechtswissenschaften, welches er in Rekordzeit mit dem Doktorat abschloss. Als frischgebackener „Doktor iuris" trat er in den Justizdienst ein und sammelte zunächst Berufserfahrung als Richter in den Bezirksgerichten Eibiswald und Deutschlandsberg, war zwei Jahre als Untersuchungsrichter und ab 1952 als Einzelrichter sowie Senatsvorsitzender im Landesgericht für Strafsachen tätig. 1953 in die Staatsanwaltschaft berufen, führte ihn seine Laufbahn über die Leitung der Staatsanwaltschaft Graz bis zum leitenden Oberstaatsanwalt für Steiermark und Kärnten. In diesen Funktionen hatte er vor allem juristische und wirtschaftliche Strafsachen sowie Kapitalverbrechen zu bearbeiten. Von 1963 bis 1975 war er für die sogenannten „NS-Gewaltverbrechen" zuständig und in dieser Eigenschaft führten ihn notwendige Zeugeneinvernahmen in verschiedenste europäische Länder sowie nach Israel.
Eines seiner Hauptanliegen war es, der Bevölkerung den erleichterten Zugang zum Recht zu ermöglichen und so führte er in seinem Amtsbereich den rascheren Zugriff auf Rechtsauskünfte der Staats- bzw. Oberstaatsanwaltschaft ein, eine Einrichtung, welche als „Grazer Modell" alsbald österreichweit Eingang fand. Neben seiner ausfüllenden hauptberuflichen Tätigkeit war er mehr als 3 Jahrzehnte hindurch Funktionär der Gewerkschaft „öffentlicher Dienst - Sektion Richter und Staatsanwälte", des Vereins der Staatsanwälte und Obmann der Offiziersgesellschaft für Steiermark. Dank seiner Initiative wurden Ausbildungslehrgänge anlässlich der Einführung des neuen Strafgesetzes bei der Staatsanwaltschaft Graz durchgeführt, sodass dieses neue Gesetz nahtlos zur Anwendung gelangen konnte.
Bund, Land und die Stadt Graz würdigten sein selbstloses und verantwortungsbewusstes Wirken als brillanter Jurist durch die Verleihung des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, des Großen Goldenen Ehrenzeichens des Landes Steiermarks und des Goldenen Ehrenzeichens der Stadt Graz.