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Jährliche Tourismusstatistik

Bettenstatistik

Wichtig zu wissen

Beherbergungsbetriebe sind gemäß Bundesstatistikgesetz und Tourismus Verordnung verpflichtet, einmal jährlich statistische Informationen über ihre Beherbergungsbetriebe an das Referat Statistik bekanntzugeben.

So funktioniert es + Formular

Der/Die Betriebsinhabern erhält vom Referat Statistik Betriebsnummer und E-Government - Online - Zugangscode.

Mit dem Formular meldet er/sie die Betriebsinformationen

Notwendige Unterlagen

Betriebsnummer und Log-In für die E-Government-Anwendung

Fristen und Termine

Die Meldung ist einmal jährlich nach Vorgabe durch die Bundesanstalt Statistik Österreich vorzunehmen. Sie bekommen dazu eine Mitteilung des Referats für Statistik der Stadt Graz. Danach können Sie Ihre Meldung in einem Zeitfenster von drei Wochen erledigen. Üblicherweise ist dies im Mai für die jeweils vorangegangene Wintersaison (November bis April) und Sommersaison (Mai bis Oktober).

Kosten:Keine

Kontakt

Statistik
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2346
E-Mail: statistik@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach telefonischer Vereinbarung

Rechtliches

Für den Betrieb besteht Meldepflicht auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBI. Nr. 163/1999 idgF, und der Tourismusstatistik-Verordnung 2002, idF. BGBl. II Nr. 502/2004

Dieser Bericht wird streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.

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Zuständige Dienststelle