Wichtig zu wissen
Grazer Gemeinderats- und Bezirksratswahlen
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind für die Wahl des Grazer Gemeinderates und des jeweiligen Bezirksrates wahlberechtigt, wenn zum Stichtag für die Wahlen ein Hauptwohnsitz in Graz besteht. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch.
Europawahl
Wenn Sie als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder Unionsbürger die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlamentes wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.
So funktioniert es
Sie können einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, haben aber eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-Bürger:in).
- Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
- Sie haben einen Hauptwohnsitz in Graz.
Hinweis:
Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Die notwendigen Unterlagen können schriftlich (E-Mail: wahlen@stadt.graz.at) oder persönlich an das Referat Meldewesen und Wahlen übermittelt werden.
Notwendige Unterlagen + Formular
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular
Dieses umfasst den „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger:innen" sowie das „Europa-Wähleranlageblatt"
- Übersetzunghilfen für den Antrag finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.bmi.gv.at/
- Übersetzunghilfen für den Antrag finden Sie unter nachstehendem Link:
- Nachweis der Identität:
- Bei schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Bei persönlichem Antrag: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)