Bürger der Stadt Graz, verstorben im Juli 2018
Gemeinderatsbeschluss am 30. März 1995, Festsitzung am 27. April 1995
Zur Person
Direktor Georg Hammerl wurde am 15. Oktober 1923 in Graz geboren. Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums in Graz wurde er im Juli 1942 zur Wehrmacht einberufen. Nach dem Wiedererstehen Österreichs begann seine berufliche Tätigkeit im Jahre 1945 mit dem Eintritt in die Stadtgemeinde Graz. In den ersten Jahren sammelte er Erfahrungen in den unterschiedlichsten Abteilungen des Magistrates Graz. 1954 wurde er zum Obmann des Vertrauenspersonenausschusses gewählt. Der erste große Erfolg zeichnete sich mit dem Gehaltsgesetz 1956 ab. Daraufhin folgten viele kleine Schritte der Verbesserung, wie zum Beispiel die Gründung eines Sozialwerkes und die Einführung regelmäßiger Mitgliederinformationen.
Im Februar 1958 wurde Direktor Hammerl zum Personalvertretungsobmann des Schemas II/IV gewählt und einige Monate darauf zum geschäftsführenden Bezirksgruppenobmann. Seit 1963 war er Zentralvorstandsmitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, und 1966 wurde er zum Landesobmann gewählt. Die Arbeit in der Gewerkschaft war für Direktor Hammerl eine Lebensaufgabe, die ihn viel Kraft gekostet hat. Durch seine nimmermüde Entschlossenheit und seine bestimmte, jedoch immer wieder konziliante Verhandlungsweise mit allen Fraktionen war es ihm möglich, viele seiner hochgesteckten Ziele zu erreichen. Georg Hammerl war auch im Steiermärkischen Landtag ob seiner Sachlichkeit und seiner Überzeugungskraft eine hoch angesehene Persönlichkeit, deren politischer Part von vielen Verantwortungsträgern außerordentlich geschätzt wurde. Für seine „Politik mit Augenmaß" bekam er vom ehemaligen Sozialminister Dallinger das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.