Wichtig zu wissen
In den auf Antrag von der Schlichtungsstelle durchzuführenden Verfahren werden in erster Linie Vergleiche und gütliche Streitbeilegungen angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Entscheidungen getroffen. Diese treten bei tatsächlicher Anrufung des Bezirksgerichtes außer Kraft.
Zur technischen Begutachtung steht ein Amtssachverständiger in der technisch-wirtschaftlichen Prüfstelle zur Verfügung.
So funktioniert es
Was ist für ein Schlichtungsstellenverfahren erforderlich?
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Anträge auf Durchführung von Schlichtungsverfahren in miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich an die Behörde zu richten und grundsätzlich formfrei. Bitte schildern Sie den Sachverhalt und führen Sie eine nachvollziehbare Begründung für Ihr Antragsbegehren an.
Mindestinhalt des Ansuchens:
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Bezeichnung des Miet- oder Wohnungseigentumsobjektes (Anschrift)
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Bezeichnung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und einer allfälligen Vertretung (Name + Anschrift)
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Bezeichnung der Antragsgegnerin bzw. des Antragsgegners und einer allfälligen Vertretung (Name + Anschrift)
Wie reiche ich den Antrag ein?
Formloses Ansuchen:
- per Post an AMT FÜR WOHNUNGSANGELEGENHEITEN, Schlichtungsstelle, Schillerplatz 4, 8011 Graz,
persönlicher Posteinwurf (Briefkasten) am Schillerplatz 4, 8011 Graz ist auch möglich oder - per E-Mail an: schlichtungsstelle@stadt.graz.at
Notwendige Unterlagen
- Mietvertrag
- Hauptmietzins- und Betriebskostenvorschreibungen, Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen Kostenvoranschläge über beabsichtigte Erhaltungs- oder Veränderungsarbeiten, schriftliche Bevollmächtigung (im Vertretungsfall)
- Sonstige zum Beweis des Antragsbegehrens erforderliche Schriftstücke (Einzelfallprüfung)
Kontakt
8010 Graz, Schillerplatz 4
Tel: +43 316 872-5424
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt.graz.at
Zuständige Dienststelle
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