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Totenbeschau

Wichtig zu wissen

Wenn eine Person stirbt, müssen AmtsärztInnen den sicheren Tod und die Todesursache feststellen. Die Meldung des Todesfalles kann auch durch das Bestattungsunternehmen erfolgen.

So müssen Sie vorgehen

Feststellung des Todes

Wenn Ärztin bzw. Arzt oder Rettung den Tod einer Person feststellen, muss der Tod dieser Person noch am Todestag bzw. am folgenden Werktag dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Meldung kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Der Totenbeschauarzt des Gesundheitsamtes stellt anhand der eingetretenen Todeszeichen und mit Hilfe vorliegender Befunde die Todesursache fest.

Erst nach Ausstellung des Totenbeschauprotokolls darf der Leichnam bestattet werden.

Kontakt

Meldung eines Todesfalles/Ausstellung der Todesurkunde

Der Tod der Person ist am Todestag bzw. am folgenden Werktag auch beim BürgerInnenamt der Stadt Graz anzuzeigen. Diese Meldung kann ebenfalls durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Meldung eines Todesfalles

Ausnahme

In Kranken- oder Pflegeanstalten meldet die Anstalt den Todesfall an.

Notwendige Unterlagen

Behandlungsschein der Hausärztin bzw. des Hausarztes, etwaige Krankenhausbefunde, Notarzt-Rettung-Einsatzprotokoll - sofern vorhanden.

Fristen und Termine

Jeder Todesfall muss am Todestag bzw. am folgenden Werktag angezeigt werden.

Kosten: keine

Kontakt

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