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Wählerevidenz für nicht-österreichische Unionsbürger:innen

Wichtig zu wissen

Grazer Gemeinderats- und Bezirksratswahlen

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind für die Wahl des Grazer Gemeinderates und des jeweiligen Bezirksrates wahlberechtigt, wenn zum Stichtag für die Wahlen ein Hauptwohnsitz in Graz besteht. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch.

Europawahl

Wenn Sie als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder Unionsbürger die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlamentes wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

So funktioniert es

Sie können einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: 

  • Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, haben aber eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-Bürger:in).
  • Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Sie haben einen Hauptwohnsitz in Graz.

 Hinweis:
Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben. 

Die notwendigen Unterlagen können schriftlich (E-Mail: wahlen@stadt.graz.at) oder persönlich an das Referat Meldewesen und Wahlen übermittelt werden.

Notwendige Unterlagen + Formular

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
    Dieses umfasst den „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger:innen" sowie das „Europa-Wähleranlageblatt"

  • Nachweis der Identität:
    - Bei schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
    - Bei persönlichem Antrag: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)

Fristen + Termine

Um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlamentes wählen zu können ist die Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde spätestens zum vor der Wahl festgelegten Stichtag notwendig.

Kosten: Keine

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