• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Zufahrtsbewilligung

Wichtig zu wissen

Zur Errichtung einer Zufahrt von einer öffentlichen Straße zu einem Privatgrundstück ist eine Genehmigung nach dem Landes-Straßenverwaltungsgesetz notwendig. Der Antrag kann im Straßenamt gestellt werden.

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Katasterplan 1:500 unterfertigt und darin Lage und Breite der Zufahrt eingetragen

Fristen + Termine

Bitte kontaktieren Sie uns!

Kosten

Antrag gebührenfrei, Verwaltungskostenbeitrag je Laufmeter (einmalig), Vertragsvergebührung

Kontakt

Straßenamt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Derzeit findet kein persönlicher Parteienverkehr statt. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle