Wichtig zu wissen
Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können sich in die Wählerevidenz der österreichischen Gemeinde eintragen lassen in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz oder einen Anknüpfungspunkt hatten.
Durch die Eintragung in die Wählerevidenz haben Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen sowie Volksabstimmungen und Volksbefragungen teilzunehmen. Wollen sie bei Europawahlen die österreichischen Abgeordneten wählen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Die Eintragung in beide Evidenzen (Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz) kann mit einem Formular beantragt werden.
So funktioniert es
Die notwendigen Unterlagen müssen schriftlich (E-Mail: wahlen@stadt.graz.at) oder persönlich an das Referat Meldewesen und Wahlen übermittelt werden.
Notwendige Unterlagen + Formular
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular
- Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz- Belege zu den im Antragsformular angegebenen Anknüpfungspunkten
- Nachweis der Identität:
- bei schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein,...)
- bei persönlichem Antrag: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein,...) - Ausfüllanleitung
Fristen + Termine
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Möglichkeit der Teilnahme von Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern an einer Bundeswahl ist die Eintragung in die Wählerevidenz spätestens zum Stichtag der betreffenden Wahl. Der jeweilige Stichtag wird durch Verordnung der Bundesregierung festgelegt.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at