• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnen

Wichtig zu wissen

Das Straßenamt ordnet die Aufstellung und die Entfernung von Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen und Verkehrseinrichtungen an. BürgerInnen können Anträge im Straßenamt auf die Errichtung von Ladezonen, Behindertenparkplätzen, Schutzwegen, Radwegen, Parkverboten stellen.

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen

Behindertenparkpätze:
Antragsformular
Gutachten des ärztlichen Sachverständigen des Bundessozialamtes (bei Ausweisen ab 2014)
Parkausweis beidseitig in Kopie
Zulassungsschein / Zulassungsbescheinigung in Kopie

Sonstige Verkehrseinrichtungen:
Formloser schriftlicher Antrag;
ev. Unterlagen zur Dokumentation der Situation

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Der Antrag ist gebührenfrei. Für Verkehrsmaßnahmen im Privatinteresse fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an (z.B. Verkehrszeichenaufstellung).

Kontakt

Verkehrsreferat und dauerhafte Nutzungen
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3670
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Derzeit findet kein persönlicher Parteienverkehr statt. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

Weitere Information

Zur Beurteilung Ihres Antrages erfolgt eine straßenpolizeiliche örtliche Besichtigung. Bei positiver Beurteilung werden
die Verkehrszeichen von der Holding Graz - Services Stadtraum bzw. Straßenerhaltungsdienst aufgestellt.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).