Wichtig zu wissen
- Eine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt ist jedenfalls für das Kind einer österreichischen Mutter möglich
- Es kann in jedem österreichischen Standesamt beantragt und durchgeführt werden, wenn die Eltern nicht verheiratet oder verpartnert sind.
- Ein persönlicher Termin des Elternteils, welcher die Anerkennung vor der Geburt des Kindes vornimmt ist dabei erforderlich.
- Ist die Mutter fremde Staatsbürgerin, muss zunächst geklärt werden, ob eine Vaterschaft vor Geburt möglich ist. Ist das nach dem jeweiligen Gesetz des Staates erlaubt, müssen in der Regel beide Elternteile zum persönlichen Termin aufs Standesamt kommen.
- Eine Elternschaftsanerkennung bspw. zweier Frauen vor der Geburt ist rechtlich möglich. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
- Eine gemeinsame Obsorgeregelung kann erst nach der Geburt des Kindes erfolgen. Ein persönlicher Termin der Eltern am Standesamt ist hierfür notwendig.
So funktioniert es + Formular
Bitte beachten Sie, dass eine Vaterschaft vor der Geburt vor allem dazu dient, Kindeseltern die Möglichkeit zu geben, das Verfahren vorzuziehen wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt nicht verfügbar ist (Auslandsreise, Krankheit etc.)
Sie können den Antrag ab 6 Monaten vor der Geburt des Kindes stellen.
Wir empfehlen Ihnen, die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt rechtzeitig (nicht zu kurz vor dem errechneten Geburtstermin) einzubringen.
Prüfen Sie jedenfalls im Unterpunkt „Notwendige Unterlagen" welche Unterlagen von den Eltern zusätzlich vorgelegt werden müssen.
Sie haben folgende Möglichkeiten die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt zu beantragen:
- Online Antrag
- Kommen Sie nach Terminvereinbarung (wählen Sie bitte „Nachträgliche Urkunden" aus und ergänzen Sie die Bemerkung: VA vor Geburt) persönlich ins Standesamt und stellen dort den Antrag.
- Gerne können Sie den Termin auch telefonisch vereinbaren: +43 316 872 5152
Bestenfalls wird Ihr Antrag gleich vor Ort erledigt. Es kann jedoch sein, dass ein weiterer persönlicher Termin notwendig ist, wenn sich Fragen zu den vorgelegten Dokumenten ergeben.
Notwendige Unterlagen
Für österreichische Staatsbürger:innen
- Mutter-Kind-Pass bzw. Eltern-Kind-Pass
- Amtlich gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
wenn zutreffend: - Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft
- Bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung: ärztliche Bestätigung und Notariatsakt
- Bescheide über akademische Grade (falls Eintragung gewünscht)
Falls Sie Ihre Daten im Zentralen Personenstandsregister vor Geburt Ihres Kindes erfassen lassen möchten oder nicht sicher sind, ob Ihre Daten bereits nacherfasst wurden, stellen Sie bitte hier einen Antrag.
Je nach Antragsvolumen kann die Nacherfassung jedoch bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Für fremde Staatsangehörige
- Mutter-Kind-Pass bzw. Eltern-Kind-Pass
- Amtlich gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Internationale Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunde in der Fremdsprache inklusive Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher/Übersetzer übersetzt in die deutsche Sprache. Urkunden in nicht deutscher Sprache, müssen die entsprechende Legalisierung (Beglaubigung oder Apostille) vorweisen und im Original vorgelegt werden. Urkunden aus EU-Staaten sind in der Regel von der Legalisierung (Beglaubigung oder Apostille) befreit.
wenn zutreffend: - Bescheide über die Flüchtlingseigenschaft
- Wohnsitzbestätigung (falls Hauptwohnsitz im Ausland)
- Bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung: ärztliche Bestätigung und Notariatsakt
- Bescheide über akademische Grade (wenn Eintragung gewünscht)
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
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