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Wohnversorgung im Wohnhaus für Junge Erwachsene

Wichtig zu wissen

Das Wohnhaus für Junge Erwachsene ist eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe und ist als Übergangswohnhaus konzipiert. Die Begleitung der jungen Erwachsenen ist darauf ausgerichtet, dass sich ihre Lebenssituation stabilisiert und Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die künftig für ein selbständiges Wohnen notwendig sind.

Aufnahmebedingungen

  • Alter 18 bis 26 Jahre
  • Österreichische bzw. EU-Staatsbürgerschaft (mit Anmeldebescheinigung) bzw. bei Nicht-EU-Bürgerinnen mind. dreijähriger Aufenthaltstitel bzw. Konventionspass
  • Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen in Österreich
  • Anmeldung bei der Meldebehörde - Lebensmittelpunkt Graz
  • Lungenröntgen im Gesundheitsamt
  • Einhaltung der Hausordnung für ein gelingendes Zusammenleben
  • Zeitliche und örtliche Orientierung

Aufnahme und Erstinformationen

Montag bis Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr

So funktioniert es

  • Informationsgespräch mit der Leitung im Haus
  • Aufnahme im Wohnhaus für Junge Erwachsene nach Vereinbarung
  • sofortige Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Lungenröntgen im Gesundheitsamt

Notwendige Unterlagen

Wenn vorhanden:

  • Reisepass/ Personalausweis
  • Einkommensnachweise

Fristen + Termine

Bei der Aufnahme

  • Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Lungenröntgen im Gesundheitsamt

Kosten

Der monatliche Wohnkostenbeitrag für die Wohnversorgung im Wohnhaus für Junge Erwachsene hängt vom jeweiligen Einkommen ab, und wird nach dem Wohnkostenmodell individuell berechnet.

Kontakt

Wohnhaus für junge Erwachsene
8020 Graz, Überfuhrgasse 9
Tel: +43 316 872-6155
E-Mail: wohnhausje@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
8.00 bis 18.00 Uhr

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