Wichtig zu wissen
Überprüfung der Pflegeheime und Privatpflegeplätze des Grazer Stadtgebietes im Rahmen der behördlichen Aufsichtspflicht
Die Prüftätigkeiten hinsichtlich Versorgungs- und Betreuungsqualität werden gemäß § 14 Stmk. Pflegeheimgesetz in allen privat geführten Pflegeheimen und Privatpflegeplätzen durchgeführt.
Auszugsweise Bestandteile der Prüfung sind:
Personalschlüsselberechnung, Pflege/Strukturstandards, Bewohnersicherheit, Dokumentationspflicht / Qualitätssicherung, Hygienestandards, Pflegevisiten, Brandschutz.
Bewilligungsverfahren im Rahmen des Stmk. Pflegeheimgesetzes
Um ein Pflegeheim betreiben zu können ist eine behördliche Betriebsbewilligung Voraussetzung. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen zu erteilen, wenn die baulichen, brandschutztechnischen, personellen, hygienischen und organisatorischen Voraussetzungen eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Pflege und Betreuung erwarten lassen. Die Entziehung einer bestehenden Bewilligung erfolgt durch die Steiermärkische Landesregierung.
Beschwerdemanagement Pflegeheime und Privatpflegeplätze
Die Ansprechpersonen für sämtliche Beschwerden (von BewohnerInnen, Angehörigen, BesucherInnen, Patientenombudschaft, Landesregierung etc.) in Bezug auf die Versorgungs- und Betreuungsqualität in Grazer Pflegeheimen / Privatpflegeplätzen sind: siehe Kontakte
So funktioniert es
- Informieren Sie sich bei uns über den genauen Ablauf
- stellen Sie Ihren Antrag / die Beschwerde
- Wir führen die Verfahren durch
- Sie erhalten eine Rückmeldung von uns
Hinweis: Sie müssen vorab einen Termin vereinbaren online oder telefonisch. Bitte kommen Sie pünktlich.
Notwendige Unterlagen
Bei Beschwerden: keine
Bei Überprüfungen: keine
Bei Bewilligungen: Unterlagen gemäß § 17 Absatz 2 Steiermärkischen Pflegeheimgesetz
(Auszug) Der Antrag auf Bewilligung hat zu enthalten:
- Name, Geburtsdatum, Adresse des Pflegeplatzanbieters sowie Auszug aus dem Strafregister
- Angaben zur körperlichen und geistigen Eignung ür die Tätigkeit
- Anzahl der zu betreuenden Personen
- Nachweis der Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer/ in mit der Spezialisierung Altenarbeit (A) oder einer gleich qualifizierenden Ausbildung. (1) (2)
- Namhaftmachung einer gleichwertigen Vertretung des Pflegeplatzbetreibers für den Fall seiner Abwesenheit, insbesonders wegen Urlaub oder Krankheit. (1)
Fristen + Termine: Keine
Bei Beschwerden: keine
Bei Überprüfungen: keine
Bei Bewilligungen: die Fristen und Termine richten sich an die Vorgaben des jeweiligen Bauverfahrens
Kosten
Bei Beschwerden: keine
Bei Überprüfungen: keine
Bei Bewilligungen: Die Kosten sind je Verfahren unterschiedlich und vom Antragssteller zu bezahlen
Kontakt
8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 38
Tel: +43 316 872-6382
E-Mail: pflegedrehscheibe@stadt.graz.at
Ansprechspersonen
Gregor Prem
Bewilligungen, Überprüfungen und Beschwerden
Tel.: +43 316 872-6421
Fax: +43 316 872-6429
E-Mail: gregor.prem@stadt.graz.at
Alf Brandl
Überprüfungen und Beschwerden
Tel.: +43 316 872-6422
Fax: +43 316 872-6429
E-Mail: alf.brandl@stadt.graz.at