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Rechtsvertretung für Fremde und AsylwerberInnen

Für unbegleitete minderjährige Fremde und AsylwerberInnen

Beschreibung

„Unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen bzw. minderjährige Fremde (bis 18 Jahre) werden in den Verfahren nach dem Asylgesetz bzw. nach dem Fremdenrecht vertreten. Von Seiten des Amtes für Jugend und Familie wurde die Caritas mit der Erbringung dieser Leistung vertraglich beauftragt. In Obsorgeangelegenheiten werden die unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen und Fremden vom Amt für Jugend und Familie vertreten.“

Kontakt

Amt für Jugend und Familie

Tel.: +43 316 8015300
Fax: +43 316 8015340

UMA - Unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen
Mariengasse 24
8020 Graz

E-Mail: uma@caritas-graz.at

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