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Namensführung nach der Eheschließung

Wichtig zu wissen

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.

So funktioniert es

Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.

Sofern Sie österreichische:r Staatsbürger:in sind, stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Gemeinsamer Familienname:
    Sie bestimmen den Familiennamen eines Eheschließenden zum gemeinsamen Familiennamen.
  2. Doppelname für eine:n der Eheleute:
    Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann der bisher geführte Familienname voran- oder nachgestellt werden.
  3. Doppelname für beide Eheleute:
    Beide Eheschließende entscheiden sich für einen gemeinsamen Doppelnamen.
  4. Kein gemeinsamer Familienname:
    In diesem Fall bleibt jede:r Eheschließende bei seinem bisherigen Familiennamen.

Hinweis!
Bei Nicht-Österreichern:innen richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.

Notwendige Unterlagen

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

Fristen + Termine

Ehenamensrechtliche Erklärungen können für österreichische Staatsbürger:innen einmalig vor, bei oder nach der Eheschließung abgegeben werden.

Kosten

sind für österreichische Staatsbürger:innen in der Pauschale inkludiert

Kontakt

Bürger:innenamt/Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft
Schmiedgasse 26, 8011 Graz
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at

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