Wichtig zu wissen
Seit 1. Jänner 2018 werden Zeugnisse für den vorzeitigen Mutterschutz von einer Fachärztin/vom Facharzt für Frauenheilkunde oder innere Medizin ausgestellt.
Fallen die medizinischen Gründe für eine Freistellung nicht in eines dieser beiden Fachgebiete, wird das Zeugnis auch weiterhin vom Gesundheitsamt ausgestellt. Nötig dafür ist ein aktueller Befund von der jeweiligen Fachärztin bzw. vom jeweiligen Facharzt.
Ein vorzeitiger Mutterschutz ist erst ab Ende der 15. Schwangerschaftswoche möglich.
So funktioniert es
Der Wohnsitz der werdenden Mutter muss in Graz sein. Nach Vorliegen des Facharztbefundes (außer Frauenheilkunde und innere Medizin) können Sie ohne Voranmeldung, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in das Grazer Gesundheitsamt, 2. Stock, Zimmer 210 kommen.
Nach der Begutachtung durch Amtsarzt/Amtsärztin erhalten Sie ein ärztliches Zeugnis in 3-facher Ausfertigung. Dieses ist bei Ihrem Dienstgeber und Ihrer Sozialversicherung sofort abzugeben.
Kontakt
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3202
Fax.: +43 316 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at