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Wohnungseigentumsgesetz – WEG-Novelle 2022

Durch die WEG Novelle 2022 wurden einige Erleichterungen für Wohnungseigentümer eingeführt, welche einen praktischen Nutzen und Mehrwert für Eigentümer darstellen.

Sie möchten eine Solar-, eine Photovoltaikanlage oder eine E-Ladestation errichten?
Dafür brauchen Sie:

  • Verständigung der übrigen Miteigentümer - Auskunft über Namen und Zustellanschriften muss nun die Hausverwaltung erteilen.
  • E-Ladenstationen sind vom Steiermärkischen Baugesetzt ausgenommen - es besteht keine Bewilligungspflicht.
  • Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m² (dabei dürfen Anlagen und ihre Teile eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten) sind meldepflichtig nach § 21 Steiermärkisches Baugesetz.
  • Für die Errichtung solcher Anlagen in einer Altstadtschutzzone benötigen Sie zudem eine Bewilligung nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz.

Formulare finden Sie unter www.graz.at/baubehoerde unter Baurecht.

Sie möchten Verbesserungsmaßnamen (z.B. Aufzugserrichtung, etc...) für Ihre Liegenschaft durchführen? Dafür brauchen Sie:

  • Beschlussfassung durch die Mehrheit der Eigentumsanteile oder der abgegebenen Stimmen.
  • Abklärung mit dem Servicecenter Bau- und Anlagen, ob es sich um bewilligungspflichtige Baumaßnahmen handelt.

Weitere Informationen:
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Bau und Anlagen
entweder per E-Mail bab@stadt.graz.at oder telefonisch +43 316 872-5999.

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