Wichtig zu wissen
Bei Verstößen nach dem Suchtmittelgesetz wie z. B.
- Anzeigen
- Anfangsverdachte
- Militärmeldungen
- Schulmeldungen
- Anfragen vom Gericht
kann oder muss es zu einer Amtsärztlichen Begutachtung nach dem Suchtmittelgesetz kommen.
So funktioniert es
Wichtig ist, der schriftlichen Einladung Folge zu leisten und zum Begutachtungstermin zu erscheinen, da ansonsten eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgen muss.
Fristen und Termine
Bestimmte Termine und Fristen sind beim Verstoß nach dem Suchtmittelgesetz vorgegeben, daher ist eine Erscheinen nach Vorladung unbedingt erforderlich!
Falls Sie den vorgegebenen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich rechtzeitig bei uns melden.
Terminverschiebungen sind telefonisch von 8 bis 10 Uhr möglich!
Kontakt
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 12
Tel: +43 316 872-3239
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Montag - Freitag: 8.00-12.00 Uhr, Nummernausgabe bis 11:30 Uhr