Ausgangslage
Eine wesentliche Zielsetzung der raumplanerischen Planungsinstrumente der Stadt Graz stellen der Erhalt und der weitere Ausbau des Grünraums als notwendige Voraussetzung für die Sicherung der Lebensqualität, dem Ausbau der Naherholung und der Verbesserung des Stadtklimas dar.
Konkretisiert werden diese Ziele im alten „Räumlichen Leitbild" (2004), im "1.0 Räumlichen Leitbild" (rechtswirksam seit Februar 2020), sowie im „Grünen Netz" Graz, welche als handlungsorientierte Arbeitsgrundlage für die Stadtentwicklung fungieren.
Die Umsetzung erfolgt vorwiegend im Rahmen der Bebauungsplanung/Erstellung von Bebauungsrichtlinien und der gutachterlichen Tätigkeit im Bauverfahren.
Außenanlagen
Im dichten Stadtgebiet kommt der Gestaltung des Außenraumes eine hohe Priorität zu. Der Beitrag desselben zur Einfügung in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild als auch zur Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung ist unbestritten und kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Damit dieser Beitrag auch im Zuge des Bauverfahrens entsprechend beurteilt werden kann, sind wichtige Inhalte im Zuge der Baueinreichung in den Außenanlagenplan einzutragen.
Was soll alles eingetragen werden? Alle Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Außenanlagen.
Freiraumplanerische Standards als interne Richtlinie
In Zusammenarbeit des Stadtplanungsamtes und der Abteilung für Grünraum und Gewässer wurden 2007 die Freiraumplanerischen Standards als interne Richtlinie zur Freiraumgestaltung im Bauland und als Beurteilungsgrundlage für die genannten Verfahren erarbeitet.
Als Ergebnis einer einjährigen abteilungsübergreifenden Kooperation - die externe Ausarbeitung erfolgte durch die ARGE Rettensteiern & Körndl - wurden die Standards nach Ablauf einer Erprobungsphase evaluiert. Eine Veröffentlichung der überarbeiteten Freiraumplanerischen Standards wird vorbereitet.
Die erarbeiteten Standards beziehen sich ursprünglich auf die jeweiligen Bereichstypen laut Räumlichen Leitbild (RLB) der Stadt Graz aus dem Jahre 2004. Diese entsprechen nun folgenden Bereichstypen lt. 1.0 Räumlichen Leitbild (RLB). Im RLB sind die Rahmensetzungen für die baulich-räumliche Entwicklung des Stadtraumes und gebietsbezogene Leitlinien für diese Entwicklung auf Basis von Bereichstypen festgelegt.
Gegliedert sind die Standards in Festlegungen und zugehörige Erläuterungen. Empfehlungen vervollständigen die Standards.