Förderungen - wichtig zu wissen
Wir fördern finanziell und materiell Grazer Sportvereine, sowohl für den laufenden Sportbetrieb, als auch für
Investitionen auf den Vereins- und Verbandssportanlagen.
Das Sportamt unterstützt vor allem Sportvereine bei der Förderung des Kinder- und Jugendsports im außerschulischen Bereich sowie in Kooperation mit dem Land auch den Leistungssport bis zum Alter von 21 Jahren und in besonderen Fällen auch darüber hinaus.
Auch Spitzensportler:innen von Grazer Sportvereinen erhalten für die im laufenden Jahr erbrachten Leistungen
eine finanzielle Förderung für die Qualifikation bzw. Teilnahme an:
- Olympischen Spielen
- Weltmeisterschaften
- Europameisterschaften
Wofür bekomme ich laut Förderungsrichtlinie eine Förderung?
- Vereinsförderung
- Investition in eigene Sportstätte
- Durchführung einer Sportveranstaltung
- Projektförderung für Kapitalgesellschaft
- Projektförderung für sonstige Institutionen
- Spitzensportförderung
Was Sie beachten müssen: Wichtig: Förderungen für das jeweils laufende Jahr müssen bis spätestens 30. September im Sportamt eingelangt sein (ausgenommen Projektförderung und Spitzensportförderung)!
Die Förderungsrichtlinie der Stadt Graz bildet die Grundlage für Förderungen durch das Sportamt. Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie in Ihren Print- und Online-Produkten das Logo der Stadt Graz anführen.
Wenn aus Subventionsmitteln Inserate oder Spots in den Medien geschalten werden, muss dies aus dem Subventionsantrag ersichtlich sein und dem Sportamt der konkrete Medienpartner genannt werden. Das Sportamt muss diese Kooperation nach dem Medientransparenzgesetz an das zuständige Ministerium weiterleiten.
Die Förderungsrichtlinie und das Handbuch für die Abrechnung finden Sie unter Förderungsrichtlinie Landeshauptstadt Graz.
Link zum Antragsformular
Förderung Sachleistung
Die Stadt Graz fördert Grazer Vereinen auch die Nutzung von städtischer Infrastruktur. Diese "Förderung Sachleistung" kann über das Sportamt für die unentgeltliche Vergabe der
- Sportamtsbusse
- BlueBox und
- Eisarena Liebenau
beantragt werden. Die Förderungsansuchen werden vom Sportamt geprüft und die Vereine schriftlich (Zusage/Absage per Email) verständigt.
Link zum Antragsformular Sachleistungen
So funktioniert es
- Antragsformular aufrufen
- Wählen Sie die Art des Förderantrages aus
- Füllen Sie die * Pflichtfelder je nach gewähltem Antrag aus
- Laden Sie mit dem Antrag ggf. die notwendigen Unterlagen hoch
- Die Antragsteller:innen müssen ihre Identität nachweisen. Für das Signieren des Antrages benötigen Sie entweder eine Handy-Signatur oder Sie laden einen amtlich gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) hoch
- Drücken Sie auf Datei senden
- Ihr Förderantrag wird automatisch mit den Unterlagen an das Sportamt gesendet
- Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung per E-Mail
- Ihr Antrag wird so rasch wie möglich bearbeitet
-
Ein kleiner Praxistipp von uns:
Wenn Sie das Formular wieder verwenden, speichern Sie die ins Formular eingegebenen Daten mit der
Schaltfläche Zwischenspeichern ab und laden beim nächsten Mal diese Daten mit der Schaltfläche
Daten hochladen wieder in das Formular.
Notwendige Unterlagen
Laden Sie bitte, abhängig vom Förderungssantrag, die benötigten Unterlagen im Online-Antrag hoch.
- Handysignatur oder anderer Identitätsnachweis (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass)
- Projektbeschreibung
- Mitgliederliste
- ggf. Vereinsstatuten
- ggf. Evaluierungskonzept
- ggf. detaillierte Planung
- ggf. Übersicht über Finanz- und Vermögensverhältnisse
Fristen und Termine
Einreichfristen
- Veranstaltungsansuchen müssen zeitgerecht vor der Veranstaltung eingebracht werden.
- Der Förderantrag für die Vereinsförderung für das laufende Jahr ist bis spätestens 30. September einzureichen (ausgenommen Projektförderung und Spitzensportförderung).
- Eine Spitzensportförderung kann nur für das laufende Jahr, maximal bis Februar des Folgejahres, eingebracht werden.
Abrechnungsfristen
- Jahresförderungen (Basisförderungen) müssen bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden.
- Veranstaltungs- und Projektförderungen müssen bis 3 Monate nach Veranstaltungs- bzw. Projektende abgerechnet werden.
- Für Vereine die an nationalen Ligen teilnehmen ist der letztmögliche Abgabetermin der Vorlage des Verwendungsnachweises 4 Wochen nach dem offiziellen Liga Ende.
- Eine Fristerstreckung durch die Förderstelle ist zulässig.
- Die Auszahlung der Förderung des Folgejahres erfolgt ausnahmslos nach ordnungsgemäßer Entwertung des Vorjahres.
Die Förderungsrichtlinie enthält auch die Richtlinie zur Abrechnung von Förderungen.
Kontakt
8041 Graz, Ivica-Osim-Platz 3
Tel: +43 316 872-7878
E-Mail: sportamt@stadt.graz.at
Informationen und Formulare für den Verwendungsnachweis
- Informationsblatt für die Vorlage des Verwendungsnachweises
- Merkblatt für die richtige Abrechnung von Fördermitteln beim Sportamt. Was kann abgerechnet werden?
- Leitfaden für die Erstellung eines Evaluierungsergebnisses bei Projekt- und Veranstaltungsförderungen
- Belegaufstellung - diese übermitteln Sie bitte als Excel-Dokument und auch signiert
- Abrechnung von Förderungen - entspricht dem Finanzplan bei Antragsstellung
- Formulare der Sport Austria wie PRAE, tatsächliche Reisekostenabrechnung etc.
Die Belegaufstellung und das Formular Abrechnung von Förderungen schicken Sie bitte per Mail an verwendungsnachweise@stadt.graz.at. Je nach Förderhöhe senden Sie auch das Evaluierungsergebnis, den Realisierungsnachweis etc. mit.