Wichtig zu wissen
Die Wahl wird mit 16. April 2026 ausgeschrieben.
Als Stichtag gilt der 17. April 2026.
Als Wahltag wurde der 28. Juni festgelegt.
Wahllokalsuche:
Das zuständige Wahllokal für den Wahlsonntag kann festgestellt werden:
- über die ab 21.5. verteilten amtlichen Wahlinformationen oder
- über die Wahllokalsuche (Freischaltung erfolgt demnächst)
So funktioniert es
Für die Wahlen des Gemeinderates und der Bezirksräte am 28. Juni 2026 sind jene Personen wahlberechtigt, die
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- am 17. April 2026 den Hauptwohnsitz in Graz haben und
- spätestens am 28. Juni 2026 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
Für die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates am 28. Juni 2026 sind jene Personen wahlberechtigt, die
- keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- am 17. April 2026 den Hauptwohnsitz in Graz haben und
- spätestens am 28. Juni 2026 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
Wahlkartenantrag
Wahlkarten können frühestens ab dem Tag der Wahlausschreibung (16. April 2026) gestellt werden.
- Schriftlich zum Beispiel Mittels Online-Wahlkartenantrag. Dieser wird Anfang Mai freigeschalten.
- Alternativ zum Online-Antrag:
- Per Mail an wahlen@stadt.graz.at oder
- Postalisch an
Bürger:innenamt
Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26
8010 Graz
Der schriftliche Antrag muss folgende Informationen und Beilagen enthalten:
- Name, Wohnadresse und Geburtsdatum des Antragstellers
- Eventuell eine abweichende Zustelladresse
- Eine Begründung (Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
- Die Ablichtung des amtlichen Lichtbildausweises (Scan oder Kopie)
Eine telefonische Beantragung ist rechtlich nicht möglich!
Persönlich frühestens ab 8. Juni 2026 bis spätestens 26. Juni, 12 Uhr.
Kommen Sie in eine unserer Servicestellen (ausgenommen Tummelplatz) oder in das Amtshaus, Innenhof, Pass- und Urkundenservice von Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr (am 26. Juni bis 12 Uhr).
Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit!
Die Stimmabgabe und Rückgabe der Wahlkarte kann direkt vor Ort erfolgen.
Die Beantragung einer Wahlkarte muss immer von der wahlberechtigten Person selbst gestellt werden.
Für die Abholung kann einer beliebigen Person eine Vollmacht erteilt werden.
Diese Vollmacht muss für jede Wahl explizit erteilt werden.
Generalvollmachten sowie Handlungen durch Erwachsenenvertreter dürfen nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at
