Wichtig zu wissen
Beherbergungsbetriebe sind gemäß Bundesstatistikgesetz und Tourismus Verordnung verpflichtet, einmal jährlich statistische Informationen über ihre Beherbergungsbetriebe an das Referat Statistik bekanntzugeben.
So funktioniert es + Formular
Der/Die Betriebsinhabern erhält vom Referat Statistik Betriebsnummer und E-Government - Online - Zugangscode.
Mit dem Formular meldet er/sie die Betriebsinformationen
Fristen und Termine
Die Meldung ist einmal jährlich nach Vorgabe durch die Bundesanstalt Statistik Österreich vorzunehmen. Sie bekommen dazu eine Mitteilung des Referats für Statistik der Stadt Graz. Danach können Sie Ihre Meldung in einem Zeitfenster von drei Wochen erledigen. Üblicherweise ist dies im Mai für die jeweils vorangegangene Wintersaison (November bis April) und Sommersaison (Mai bis Oktober).
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2346
E-Mail: statistik@stadt.graz.at