Wichtig zu wissen
Wer sexuelle Dienstleistungen erbringt, benötigt einen Ausweis für das "Freisein von Geschlechtskrankheiten". Die dafür erforderlichen Untersuchungen und Beratungen werden in der Dermatologischen Untersuchungsstelle des Gesundheitsamtes durchgeführt und auch der Ausweis wird dort ausgestellt.
Voraussetzungen: Prostituierte müssen alle 6 Wochen eine Abstrichuntersuchung und bei jedem zweiten Untersuchungstermin zusätzlich eine Blutabnahme durchführen lassen. Außerdem erfolgt zu Beginn der Tätigkeit und bei Bedarf auch bei jeder weiteren Untersuchung eine medizinische und soziale Beratung.
Notwendige Unterlagen
Für die Erstuntersuchung erforderlich:
- Reisepass
- Meldezettel
- 1 Foto
- Befund Lungenröntgen (nicht älter als 2 Monate)
oder
Bestätigung über Lungenröntgen vom Referat für Sozialmedizin, Kaiserfeldgasse 12
Fristen und Termine
Untersuchungstermine: |
Montag und Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr |
Anmeldungen: |
von 8 bis 12 Uhr |
Beratungstermine: |
Neuanmeldungen und Erstberatungen Dienstag von 8 bis 12 Uhr, telefonische Voranmeldung erbeten. |
Mittwoch und Freitag geschlossen ! |
Kontakt
8020 Graz, Dreihackengasse 47
Tel: +43 316 872-3253
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Weitere Informationen
Durch Geschlechtsverkehr übertragbar im Sinne des Geschlechtskrankheitengesetzes 1945 sind:
- Tripper
- Syphilis
- weicher Schanker
- Lymphogranuloma inguinale
Es besteht:
- allgemeine Behandlungspflicht
- beschränkte Meldepflicht - nur wenn:
- Weiterverbreitung befürchtet
- Erkrankte/r sich einer ärztlichen Behandlung bzw. Beobachtung entzieht.
- Untersuchungspflicht für Prostituierte
(Gesetz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen )