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Gebäudeeinmessung

für die Fertigstellungsanzeige / Ansuchen um Benützungsbewilligung

Wichtig zu wissen

Für die Fertigstellungsanzeige / Ansuchen um Benützungsbewilligung bei der Baubehörde benötigen Sie lt. Baugesetz
(§ 38 Abs. 2 Z 6 Stmk BauG ) bei Neu- und Zubauten von Gebäuden einen von einem befugten Vermesser erstellten Vermessungsplan über die genaue Lage der baulichen Anlage.
Diese Vorlage entfällt, wenn sich der Bauherr verpflichtet, die auf ihn entfallenden anteiligen Kosten einer von der Gemeinde durchgeführten oder veranlassten Vermessung aller in einem bestimmten Zeitraum errichteten baulichen Anlagen zu übernehmen.
Die Gemeinde hat den Vermessungsplan bzw. die Vermessungsdaten in weiterer Folge dem zuständigen Vermessungsamt zu übermitteln.

So funktioniert es + Formular

Sie haben die Möglichkeit mit dem Onlineformular das Stadtvermessungamt mit der Einmessung eines oder mehrerer Gebäude zum Zweck der Fertigstellungsanzeige zu beauftragen. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der Adressen (Hausnummern).

Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail als .pdf-File.
Diese Auftragsbestätigung können Sie im Formular Fertigstellungsanzeige / Ansuchen um Benützungsbewilligung der Bau- und Anlagenbehörde anstelle des Vermessungsplans hochladen. 

Die Vermessung wird vom Stadtvermessungsamt veranlasst und die Daten werden im Zuge einer Jahreslieferung an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen übermittelt. An Sie als Auftraggeber:in erfolgt keine Daten- oder Planlieferung.

Notwendige Unterlagen: keine

Fristen und Termine: keine

Kosten

Die Kosten für die Einmessung von Neu- oder Zubauten berägt € 126,- pro Adresse (inkl. Nebengebäude)

Die Rechnung bekommen Sie nach der Auftragsbestätigung gesondert zugestellt.

Kontakt

Bestell- und Kund:innenservice
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4124
E-Mail: stadtvermessung.kundenservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach Vereinbarung!

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