Wichtig zu wissen
Die Ausstellung eines Personalausweises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Termine sind über folgenden Link buchbar:
Für Fragen dazu nehmen Sie unter +43 316 872-5252 oder per Mail pass-urkundenservice@stadt.graz.at Kontakt auf.
Die Antragstellung kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich durchgeführt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises (ab dem 12. Lebensjahr) beträgt 10 Jahre.
Besonders innerhalb der EU-Staaten ist das Mitführen eines Reisedokuments in Form des neuen Personalausweises praktisch, weil jeder Einreisende über ein Reisedokument verfügen muss.
Auslandsösterreicher:innen können anlässlich eines Besuches in Österreich bei jeder österreichischen Passbehörde einen Personalausweis beantragen.
Zusätzlich mitzubringen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes (z.B. Meldebestätigung mit Angabe der Staatsbürgerschaft - nicht älter als vier Wochen).
So funktioniert es
- Termin vereinbaren
- persönlich zum vereinbarten Termin erscheinen
- notwendige Unterlagen mitbringen
- nach ca. 14 Tagen den Personalausweis per Post erhalten
(Das Pass- und Urkundenservice ist in den Herstellungs- und Zustellprozess nicht eingebunden und kann deshalb keine Gewähr für die Zustelldauer geben.)
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Dokumente (im Original) für Kinder
Weder alter Personalausweis noch Reisepass vorhanden:
erforderliche Dokumente (im Original) für Erwachsene:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (ca. 4 x 5 cm, EU-konform, nicht älter als 6 Monate - wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e Identitätszeug:in
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
Kein Personalausweis, aber Reisepass vorhanden:
erforderliche Dokumente (im Original) für Erwachsene:
- Reisepass (darf höchstens fünf Jahre abgelaufen sein)
- ein Passbild (ca. 4 x 5 cm, EU-konform, nicht älter als 6 Monate - wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
Wurde der Reisepass von einer österreichischen Vertretung ausgestellt:
zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis
Hinweis:
Ist im Reisepass kein Geburtsort angegeben, so benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunde.
Abgelaufener Personalausweis vorhanden, Personaldaten sind gleich geblieben
erforderliche Dokumente (im Original):
- alter Personalausweis
- ein Passbild (ca. 4 x 5 cm, EU-konform, nicht älter als 6 Monate - wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
Hinweis:
Ist im Personalausweis kein Geburtsort angegeben, so benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunde.
Abgelaufener Personalausweis vorhanden, Personaldaten haben sich geändert:
erforderliche Dokumente (im Original) für Erwachsene:
- alter Personalausweis
- ein Passbild (ca. 4 x 5 cm, EU-konform, nicht älter als 6 Monate - wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auslandsösterreicher:innen
Auslandsösterreicher:nnen können anlässlich eines Besuches in Österreich bei jeder österreichischen Passbehörde einen Personalausweis beantragen.
Zusätzlich mitzubringen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes (z.B. Meldebestätigung mit Angabe der Staatsbürgerschaft - nicht älter als vier Wochen).
Erforderliche Dokumente (im Original) für Kinder
Fristen + Termine
Die Ausstellung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Ihr beantragter Personalausweis wird von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellt.
Der neue Personalausweis wird per Post innerhalb der EU (z.B. Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Das Pass- und Urkundenservice ist in den Herstellungs- und Zustellungsprozess nicht eingebunden und kann deshalb keine Gewähr für die Zustelldauer geben.
Kosten
€ 61,50
Die Gebühr für den neuen Personalausweis muss sofort bei Antragstellung in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB, American Express) bezahlt werden.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5252
E-Mail: pass-urkundenservice@stadt.graz.at