Wichtig zu wissen
Die Anzeige der Geburt eines Neugeborenen in Graz wird in der Regel durch die Krankenanstalt/Geburtenanstalt oder die Hebamme an das Standesamt Graz übermittelt. Damit das Baby auch seine ersten Urkunden erhält sind weitere Schritte und Dokumenteneinreichungen von den Eltern notwendig.
So funktioniert es
Sie als Eltern sind verheiratet und Sie besitzen die digitale Signatur über ihr Mobiltelefon?
Gerne können Sie die Urkunden für Ihr Neugeborenes auch über österreich.gv.at beantragen!
Wichtig zu wissen ist, dass die Anzeige der Geburt in der Regel der Krankenanstalt obliegt, in der das Kind geboren wurde und nicht selbst eingegeben werden soll.
Wenn Sie nicht über eine digitale Signatur auf ihrem Mobiltelefon verfügen, bringen Sie den Antrag für „Meine Erste Urkunde" Ihres Neugeborenen bitte hier ein und folgen Sie der Schritt für Schritt Anleitung:
Meine erste Urkunde - Antrag zur Urkundenausstellung für Neugeborene
Sobald der Antrag am Standesamt Graz eingelangt ist, kann dieser bearbeitet werden.
Sind die Eltern nicht verheiratet oder verpartnert, kann der Antrag ausschließlich von der Kindesmutter akzeptiert und entgegengenommen werden.
Für Kinder, die nicht in einer aufrechten Ehe geboren wurden, besteht außerdem die Möglichkeit, im Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen, den Familiennamen zu bestimmen und/oder die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.
Drucken Sie bitte nachfolgende Dokumente aus und bringen diese während den Öffnungszeiten in den Infopoint des Standesamtes: Schmiedgasse 26, 3. Stock Montag - Freitag zwischen 07.30 und 13.30.
- Datenblatt Kindeseltern
- Namensbestimmung und Urkundenanforderung
- Meldezettel (inkl. Ausfüllhilfe)
- Information zum Datenschutz
Prüfen Sie im Unterpunkt „Notwendige Unterlagen + Formulare" welche Unterlagen noch benötigt werden.
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Tel des Info-Point des Standesamtes: +43 316 872-5152
Öffnungszeiten Info-Point des Standesamtes Graz: nur nach Terminvereinbarung
Mo bis Fr: 7.30 - 13.30 Uhr
Notwendige Unterlagen + Formulare

Folgende Dokumente der Kindeseltern im Original und in Kopie
- amtlich gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde*
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde (falls verheiratet/verpartnert)*
- Staatsbürgerschaftsnachweis (falls Österreicher:in)*
- Nachweis akademischer Grad(e)/Standeszeichnungen (z.B. Ing.)*
- Wohnsitzbestätigung (falls kein inländischer Hauptwohnsitz)
- Bescheide über Namensänderung, Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft,
Flüchtlingseigenschaft etc. (falls vorhanden) - für Nicht-Österreicher:innen: Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
*sind Sie österreichische Staatsbürger:in und Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister elektronisch erfasst und freigegeben, benötigen Sie lediglich einen Lichtbildausweis.
Mütter, die geschieden bzw. verwitwet sind, oder deren eingetragener Partnerschaft aufgelöst wurde, bitte zusätzlich:
- Scheidungsbeschluss bzw. -urteil mit Rechtskraft*
- Beschluss der Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft mit Rechtkraft*
- Sterbeurkunde des Ehemannes/Partners*
*sind Sie österreichische Staatsbürger:in und Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister elektronisch erfasst und freigegeben, benötigen Sie lediglich einen Lichtbildausweis.
Wenn Sie eine ausländische Urkunde in fremder Sprache haben, brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers.
Ausländische Urkunden brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über die Befreiung von Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten.
Fristen + Termine
Geburtsanzeige: innerhalb von einer Woche beim Standesamt (wird durch Krankenanstalt oder Hebamme übermittelt)
Wohnsitzanmeldung: innerhalb von 13 Tagen (nimmt Einfluss auf Bezug des Kinderbetreuungsgeldes).
Genaue Informationen dazu erhalten Sie an der auszahlenden Stelle.
Vornamensbestimmung: innerhalb eines Monats
Kosten
Jede weitere Urkunde kostet 9,30 Euro.
Datenschutzrechtliche Informationen und Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 u. 14 DSGVO
Weitere Informationen zur Geburtsurkunde
- Im Zuge der Geburtsbeurkundung werden je nach Anforderung bis zu zwei Geburtsurkunden und die Bestätigung der Meldung (bei einem Wohnort in Österreich) ausgedruckt.
- Wenn das Kind österreichischer Staatsbürger ist, wird die Evidenz angelegt und der Staatsbürgerschaftsnachweis wird ausgehändigt.
- Mit der Freigabe der Geburtsbeurkundung werden automatisch die Meldungen an die zuständige Meldebehörde, den Hauptversicherungsverband (ÖGK) und an das Finanzamt übermittelt.
Damit wird die e-card und der Antrag auf Familienbeihilfe gestellt und ihr Kind in Ihrer Wohnung angemeldet. - Bei der Vaterschaft/Elternschaft handelt es sich um eine höchstpersönliche Erklärung, für die eine Terminvereinbarung auf dem Standesamt erforderlich ist. Sie können dafür jedes Standesamt in Österreich kontaktieren.
- Die Vaterschaft/Elternschaft kann auch schon vor der Geburt anerkannt werden.
- Wenn die Vaterschaft/Elternschaft anerkannt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass gemeinsam mit der Mutter des Kindes die gemeinsame Obsorge übertragen wird. Wenn Sie für Ihr Kind die gemeinsame Obsorge tragen wollen, müssen Sie in Anwesenheit des anderen Elternteils beim Standesamt eine Erklärung dafür abgeben.
- Für Kinder, die in aufrechter Ehe geboren sind, werden im Regelfall die Dokumente per Post zugesandt. Es kann aber auch sein, dass aufgrund der Bestimmung des Familiennamens, welcher nicht der gemeinsame Familienname ist, ein Termin am Standesamt in Anspruch genommen werden muss.