Wichtig zu wissen
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung oder Legitimation erworben werden.
Die Erwerbsart durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist.
So funktioniert es
Die Erfassung Ihrer Staatsbürgerschaftsdaten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister erfolgt in der zuständigen Evidenzgemeinde, der Staatsbürgerschaftsnachweis kann unabhängig davon in allen österreichischen Gemeinden beantragt werden.
- Verwenden Sie das vorgesehene Online-Formular und senden sie den Antrag ab.
- Oder kommen Sie nach Terminvereinbarung persönlich in das Pass- und Urkundenservice und stellen Sie dort den Antrag.
Ihr Online-Antrag langt erst nach erfolgreicher Bezahlung bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass für die Bezahlung per EPS (Electronic Payment Standard) ein aktiver E-Banking Zugang notwendig ist!
Hinweis:
Die persönliche Antragstellung ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, da unsere MitarbeiterInnen im Einsatz für die Bekämpfung der Corona-Pandemie dringendst benötigt werden.
Wenn Sie den Antrag persönlich einbringen möchten, müssen Sie bitte vorab telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Bitte kommen Sie pünktlich, möglichst ohne Begleitung und tragen Sie eine MNS-Maske.
Grundvoraussetzung: Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz im Inland
BürgerInnenamt, Pass- und Urkundenservice
Schmiedgasse 26, 8011 Graz, in der Passage im Erdgeschoss
ACHTUNG: Zugang für Terminkunden derzeit ausschließlich über die Raubergasse!
Telefonische Auskünfte unter:
+43 316 872-5152 oder 5153
Kosten
48,50 Euro
Sollten nicht vergebührte Dokumente vorgelegt werden – wie Übersetzungen und
ausländische Urkunden – können noch zusätzlich Gebühren zwischen 3,90 Euro und
7,20 Euro/pro Urkunden anfallen.
Die Gebühr für den neuen Staatsbürgerschaftsnachweis können in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB, American Express) bezahlt werden.
Staatsbürgerschaftsnachweis bei Abstammung
Urkunden bitte nur im Original mitbringen:
- amtlicher Lichtbildausweis
Ledig und ehelich geboren
a) Ihre Geburtsurkunde
b) Heiratsurkunde Ihrer Eltern
c) Staatsbürgerschaftsnachweis Ihres Vaters
d) eventuell Nachweis der Staatsangehörigkeit eines fremden Elternteiles
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Ledig und unehelich geboren
a) Ihre Geburtsurkunde
b) Geburtsurkunde Ihrer Mutter
c) Staatsbürgerschaftsnachweis Ihrer Mutter
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Ledig und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert
a) Ihre Geburtsurkunde
b) Geburtsurkunde Ihrer Mutter
c) Heiratsurkunde Ihrer Eltern
d) Staatsbürgerschaftsnachweise Ihrer Eltern
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Verheiratet, geschieden oder verwitwet
a) Ihre Geburtsurkunde
b) alle Heiratsurkunden (dieser Ehe und aller aufgelösten Ehen)
c) rechtskräftige(s) Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n)
d) Ihr alter Staatsbürgerschaftsnachweis, der auf einen früheren Familiennamen lautet
e) Eheschließung vor dem 1. Juli 1966: Frauen benötigen bei aufrechter/verwitweter Ehe den Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. den Verleihungsbescheid des Ehemannes
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
Urkunden bitte nur im Original mitbringen:
Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft, wenn
- die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist,
- der Vater österreichischer Staatsbürger ist,
- der Vater österreichischer Staatsbürger ist und die Vaterschaft* anerkannt hat, oder
- der Vater österreichischer Staatsbürger ist und dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt* wurde.
*innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
Ich beantrage einen Staatsbürgerschaftsnachweis für mein Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- amtlicher Lichtbildausweis des/der AntragstellerIn
wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, welcher die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw.
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Elternteiles fremder Staatsangehörigkeit
wenn die Ehe nicht mehr aufrecht ist, dann zusätzlich:
- Staatsbürgerschaftsnachweis des/der AntragstellerIn (InhaberIn des Sorgerechtes)
- Scheidungsvergleich mit Rechtskraftstempel und rechtskräftiger Obsorgebeschluss
- Sterbeurkunde bzw. Amtsbestätigung
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden, verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter des Kindes oder
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde des Vaters der die Vaterschaft anerkannt hat
- Vaterschaftsanerkenntnis
bei Verleihung zusätzlich:
- Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
*Hinweis:
ehelich Geborene: anderer Antragsteller als die Eltern des Kindes: wird eine von den gesetzlichen Vertretern erteilte Vollmacht benötigt.
nicht ehelich Geborene: anderer Antragsteller als die leibliche Mutter bzw. Obsorgeberechtigter: wird auch eine vom gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht benötigt.
Staatsbürgerschaftsnachweis bei Verleihung
Urkunden bitte nur im Original mitbringen:
- amtlicher Lichtbildausweis
weitere Dokumente
Ledig
a) Ihre Geburtsurkunde plus Übersetzung
b) Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Verheiratet, geschieden oder verwitwet
a) Ihre Geburtsurkunde
b) Alle Heirats- und Partnerschaftsurkunden (dieser Ehe/Partnerschaft und aller aufgelösten
Ehen/Partnerschaften)
c) rechtskräftigte(s) Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n)
d) Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
e) Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
des/der Ehegatten/Ehegattin
zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
Hinweis:
Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von einer anderen Person als von Ihnen selbst beantragt, braucht der/diejenige eine Vollmacht.