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Giftbezugsbescheinigung für Firmen und Vereine

gem.§41a Abs. 5 ChemG 1996

Wichtig zu wissen

Firmen, die Giftstoffe (z.B. Chlor, Ammoniak) für Ihre Arbeit oder zu Forschungszwecken benötigen, brauchen eine Giftbezugsbescheinigung.

So funktioniert es

Bitte lesen Sie das Merkblatt durch und füllen Sie das  Formular vollständig aus:

Notwendige Unterlagen

  • Fachliche Ausbildung od. Sachkunde  (z.b. Wifi, AUVA)
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Std. (gültig 5 Jahre), Auffrischungskurs 8 Std.
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Gewerbeberechtigung

Fristen + Termine

Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung durch das Umweltamt, werden Sie telefonisch verständigt und können die Bescheinigung abholen.

Kosten

  • Erhöhte Eingabegebühr: EUR 70,-
  • je Beilage: EUR 6,-
  • Bescheinigung: EUR 124,-
  • Verwaltungsabgabe: EUR 32,70

Kontakt

Referat für Sozialmedizin
Kaiserfeldgasse 12/Part. links

Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3247
Fax: +43 316 872-3249
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8 - 12 Uhr 

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