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Hauptwohnsitz - Bestätigung für Obdachlose

Wichtig zu wissen

Eine Hauptwohnsitzbestätigung ermöglicht es obdachlosen Menschen den Mittelpunkt der Lebensbeziehung im Gemeindegebiet nachzuweisen. Die Hauptwohnsitzbestätigung kann vom Meldeservice ausgestellt werden, wenn der obdachlose Mensch seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet der Stadt Graz hat.

So funktioniert es

Dazu muss der obdachlose Mensch eine Kontaktstelle im Gebiet der Stadt Graz nennen, die von ihm regelmäßig aufsucht wird (z. B.: private Kontaktadresse, Obdachloseneinrichtung).
Die Kontaktstelle kann auch als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes bezeichnet werden.
Dazu muss aber die verfügungsberechtigte Person der Kontaktstelle ihre Zustimmung geben.

Notwendige Unterlagen

Bestätigung der verfügungsberechtigten Person der Kontaktstelle.

Fristen + Termine: Keine

Kosten: Keine

Kontakt

Referat 3 - Meldewesen und Wahlen
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5151
E-Mail: meldebehoerde@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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