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Vaterschaft

Wichtig zu wissen

Warum ist das Feststellen der Vaterschaft wichtig?
Nur so hat Ihr Kind Anspruch auf Kindesunterhalt, eventuellen Unterhaltsvorschuss, Erbschaft oder Waisenpension.

Info-Broschüren Vaterschaft und Unterhalt

So funktioniert es

Wie wird die Vaterschaft festgestellt?
Entweder durch freiwilliges Anerkennen oder durch Gerichtsbeschluss. Das Amt für Jugend und Familie ist Ihnen im jedem Fall behilflich.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Vaterschaftsfeststellung?

  • Ihre Geburtsurkunde
  • Ihren Meldezettel
  • Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Mutter-Kind-Pass
  • Daten des möglichen Vaters: Name, Geburtsdatum, Adresse

Fristen +Termine

Symbolbild Terminvereinbarung

Parteienverkehr: ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen.

Kosten: keine

Kontakt

Abteilung Recht
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz

Eva Mörth
Tel.: +43 316 872-3122
Fax: +43 316 872-3109
E-Mail: unterhalt-vaterschaft@stadt.graz.at

Sabine Seper
Tel.: +43 316 872-3123
E-Mail: unterhalt-vaterschaft@stadt.graz.at

Haben Sie noch Fragen?

Abteilung Recht | Amt für Jugend und Familie

Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr
Tel.: +43 316 872-3123 und +43 316 872-3122
Fax: +43 316 872-3119
E-Mail: unterhalt-vaterschaft@stadt.graz.at

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