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Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren

Gesetzliche Mindestanforderung in Verordnungen

Tierschutzgesetz

1. Tierhaltungsverordnung

Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straussen und Nutzfischen

2. Tierhaltungsverordnung

Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist.

Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

Mindestanforderungen zum Schutz von Tieren in besonderen Haltungen

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung

Schutz un die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen

Unter diesen Links finden Sie alle Tage aktuellen Anforderungen für die Haltung von Tieren.

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