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Tod eines Tieres

Ordnungsgemäße Verbringung

So traurig der Verlust eines treuen Begleiters ist: Nach dem Tod eines Haustieres muss auch für die ordnungsgemäße Verbringung gesorgt werden.

Nach dem Ableben eines Tieres haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen Ihren Tierarzt mit dem ordnungsgemäßen Verbringen des Tieres.
  • Sie bringen den toten Tierkörper in die Tierkörpersammelstelle der Stadt Graz. Diese Sammelstelle steht für tote Tierkörper bis zu 30 kg zur Verfügung. Sie finden sie am Mur-seitigen Zugang zum Grazer Schlachthof (Lagergasse 158).

Tierbestattung

Wenn Sie Ihr Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten möchten, können Sie sich an einen Tierfriedhof wenden, beispielsweise:

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