Ordnungsgemäße Verbringung
So traurig der Verlust eines treuen Begleiters ist: Nach dem Tod eines Haustieres muss auch für die ordnungsgemäße Verbringung gesorgt werden.
Nach dem Ableben eines Tieres haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen Ihren Tierarzt mit dem ordnungsgemäßen Verbringen des Tieres.
- Sie bringen den toten Tierkörper in die Tierkörpersammelstelle der Stadt Graz. Diese Sammelstelle steht für tote Tierkörper bis zu 30 kg zur Verfügung. Sie finden sie am Mur-seitigen Zugang zum Grazer Schlachthof (Lagergasse 158).
Pilotprojekt „Amicus“
Alternativ zur Verbringung in die Tierkörpersammelstelle, können Sie Ihr verstorbenes Haustier kostenlos bei der Tierklinik Thalerhof rund um die Uhr abgeben. Das Tier wird in einem Tierkrematorium eingeäschert, um Ihnen den Abschied weniger schwer zu machen.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Graz
- Das Haustier ist zuhause verstorben und für Sie kommen der Einwurf in die Tierkörpersammelstelle oder eine private Tierbestattung nicht in Frage.
Tierbestattung
Wenn Sie Ihr Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten möchten, können Sie sich an einen Tierfriedhof wenden, beispielsweise:
- aevum Tierkrematorium & Tierbestattung
Grabenstraße 28, 8010 Graz
+43 316 261783 - rund um die Uhr für Sie erreichbar
- Tierkrematorium Lebring
Pusnik-Reininger GmbH
Südbahnweg 23
8403 Lebring
Tel.: +43 699 10540911 (an 365 Tagen im Jahr von 0 bis 24 Uhr)
- Tierfriedhof Pirka
Packer Bundesstraße 220, 8054 Pirka
Tel.: +43 316 683 162 oder +43 664 20 49 633 - aevum Tierkrematorium & Bestattung
Mühlgasse 79, 8200 Gleisdorf
Tel.: +43 3112 21598 - rund um die Uhr für Sie erreichbar
