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Tod eines Tieres

Ordnungsgemäße Verbringung

So traurig der Verlust eines treuen Begleiters ist: Nach dem Tod eines Haustieres muss auch für die ordnungsgemäße Verbringung gesorgt werden.

Nach dem Ableben eines Tieres haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen Ihren Tierarzt mit dem ordnungsgemäßen Verbringen des Tieres.
  • Sie bringen den toten Tierkörper in die Tierkörpersammelstelle der Stadt Graz. Diese Sammelstelle steht für tote Tierkörper bis zu 30 kg zur Verfügung. Sie finden sie am Mur-seitigen Zugang zum Grazer Schlachthof (Lagergasse 158).

Pilotprojekt „Amicus“

Alternativ zur Verbringung in die Tierkörpersammelstelle, können Sie Ihr verstorbenes Haustier kostenlos bei der Tierklinik Thalerhof rund um die Uhr abgeben. Das Tier wird in einem Tierkrematorium eingeäschert, um Ihnen den Abschied weniger schwer zu machen.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Graz
  • Das Haustier ist zuhause verstorben und für Sie kommen der Einwurf in die Tierkörpersammelstelle oder eine private Tierbestattung nicht in Frage.

Tierbestattung

Wenn Sie Ihr Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten möchten, können Sie sich an einen Tierfriedhof wenden, beispielsweise:

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